Entlassungen für Polizisten in Zürcher Nachtclub-Affäre

Die Affäre rund um Bestechungsvorwürfe an Mitarbeitende der Zürcher Stadtpolizei hat personalrechtliche Konsequenzen. Zwei Polizisten erhalten die Kündigung, weitere werden versetzt. Dies teilte die Stadtpolizei Zürich am Montag mit.

Im Chilli's sollen die Polizisten oft ein Auge zugedrückt haben (Bild: sda)

Die Affäre rund um Bestechungsvorwürfe an Mitarbeitende der Zürcher Stadtpolizei hat personalrechtliche Konsequenzen. Zwei Polizisten erhalten die Kündigung, weitere werden versetzt. Dies teilte die Stadtpolizei Zürich am Montag mit.

Der Kommandant der Stadtpolizei Zürich, Daniel Blumer, habe nach Absprache mit Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) über die personalrechtlichen Massnahmen nach der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen mehrere Mitarbeitende entschieden.

Im November orientierte die Staatsanwaltschaft über ein Strafverfahren, bei dem unter anderem fünf Mitarbeitende der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei Zürich festgenommen worden waren. Ihnen wurde unter anderem Bestechung vorgeworfen.

Blumer habe sofort Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Dies wurde ihm teilweise gewährt. Die personalrechtlichen Massnahmen seien «nach sorgfältiger Beurteilung der vorliegenden Fakten» beschlossen worden, heisst es weiter.

Kündigungen, Versetzungen, Lohneinbussen

Das Arbeitsverhältnis mit den beiden Mitarbeitern, die sich nach wie vor in Untersuchungshaft befinden, wird unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens aufgelöst.

Ein Mitarbeiter, der vorübergehend in Haft war, wird wegen Verletzung der Treuepflicht, nicht angemessenen ausserdienstlichen Verhaltens und Verstosses gegen das Geschenkannahmeverbot versetzt. Es sei vorgesehen, dass er künftig als Revierdetektiv arbeiten wird. Weil sein Anwalt um Fristerstreckung für das rechtliche Gehör ersucht hat, ist der Versetzungsentscheid noch nicht definitiv.

Eine Mitarbeiterin, die mehrere Tage in Untersuchungshaft war, wird wegen Verletzung der Treuepflicht und nicht angemessenen ausserdienstlichen Verhaltens ebenfalls versetzt und arbeitet in Zukunft ebenso als Revierdetektivin.

Ein weiterer Mitarbeiter, welcher kurzzeitig in Haft war, wechselt nach einer schon länger geplanten Auszeit und unabhängig von den aktuellen Ereignissen den Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch und wird ebenfalls als Revierdetektiv tätig sein.

Falls das Strafverfahren bei den letztgenannten beiden Fällen zu einer Verurteilung wegen Begünstigung führt, wird die Auflösung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses geprüft. Die Versetzungen haben für alle drei Mitarbeitenden entsprechende Lohneinbussen zur Folge.

Einladung ohne Folgen – Aufarbeitung des Geschehens

Die sechs Mitarbeitenden, gegen die wegen der Annahme einer Einladung an eine Festveranstaltung ermittelt wird, können in der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte weiterarbeiten. Sie haben lediglich gegen eine Dienstvorschrift verstossen und werden demnächst von ihrem Vorgesetzten zu einem Führungsgespräch aufgeboten.

Als zusätzliche Massnahme habe der Kommandant angeordnet, dass mit der ganzen Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte die Themen Haltungen und Werte in der Polizeiarbeit, Nähe und Kontakte zum Milieu sowie Zusammenarbeit und Unterstützung innerhalb der Fachgruppe und der Abteilung systematisch und transparent hinterfragt und aufgearbeitet werden.

Bei dieser moderierten Aufarbeitung sollen auch Führungsthemen aller Stufen offen angesprochen, hinterfragt und diskutiert werden. Blumer weist explizit darauf hin, dass «im strafrechtlichen Verfahren in allen Fällen nach wie vor selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt».

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