Die Entschädigung für den Verwaltungsrat der Stiftungsaufsicht beider Basel wird markant gesenkt. Die Gesamtsumme, die an das Gremium ausbezahlt wird, sinkt ab 2015 von 120’000 auf 88’500 Franken pro Jahr.
Diese Senkung um etwas mehr als einen Viertel gaben die Regierung von Basel-Stadt und Baselland am Dienstag bekannt. Sie haben die von der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) schon letzte Woche ohne Angabe von Details angekündigte Reduktion der Entschädigung nun genehmigt. In eigener Kompetenz senkt die BSABB auf Anfang 2015 auch die Gebühren für die ihr unterstellten gemeinnützigen Stiftungen um rund 15 Prozent.
Für das Präsidium des Stiftungsaufsichts-Verwaltungsrats gibt es nach Regierungsangaben pauschal künftig statt 35’000 nur noch 22’500 Franken. Für das Vizepräsidium sinkt die Entschädigung von 25’000 auf 15’000 Franken und für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats von 20’000 auf 12’000 Franken. Pro Halbtag ist neu ein Sitzungsgeld von 600 Franken vorgesehen.
Begründet wird die Reduktion der Entschädigungen mit dem Abschluss der Start- und Aufbauphase der Stiftungsaufsicht. Der Aufwand der Verwaltungsratsmitglieder sei nun merklich gesunken, halten die Regierungen fest. Die beiden Basel hatten die Aufsicht über die BVG- (berufliche Vorsorge) und andere Stiftungen per Anfang 2012 aufgrund einer Reform beim Bund als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgegliedert.