Der Goldbär von Lindt & Sprüngli zieht gegen die deutschen Gummibärchen den Kürzeren – zumindest vorläufig. Im Rechtsstreit mit Haribo hat der Schweizer Schokoladenhersteller am Dienstag zwar eine erste Etappe verloren. Geschlagen gibt sich der Konzern aber noch lange nicht.
Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts untersagte Lindt & Sprüngli am Dienstag auf Antrag von Haribo, ihren in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären auf dem deutschen Markt zu verkaufen. Das Gericht sah in der Gestaltung des „Lindt-Teddys“ einen Verstoss gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“.
Das Lindt-Produkt stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilten die Richter. Da mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf die Bezeichnung verzichte und das Produkt als „Lindt Teddy“ vermarkte. Lindt dagegen hatte argumentiert, der Teddy sei die Fortentwicklung des eigenen Goldhasen. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären.
Lindt & Sprüngli will „Rechtssicherheit erlangen“
Mit dem Kölner Urteil vom Dienstag wurde juristisches Neuland betreten. Denn bisher gibt es zur Frage der Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
„Diese Frage wurde markenrechtlich noch nie geklärt“, sagt auch Lindt-Sprecherin Sylvia Kälin. Beide Parteien hätten deshalb bereits bei der Lancierung des „Lindt Teddy“ vor rund eineinhalb Jahren entschieden, dass der Fall bis zur letzten Gerichtsinstanz weitergezogen werden soll. Auch Haribo bestätigte diese Abmachung.
Dass Haribo Ende Oktober Klage eingereicht hat wegen Eingriff in fremdes Markenrecht, das sei so „abgemacht gewesen“, sagt Kälin. Ziel dieses Vorgehens sei es, Rechtssicherheit in diesem Markenrechts-Bereich zu erlangen. Von einem Streit oder gar einem Krieg zwischen den beiden Firmen könne keine Rede sein.
„Der Verkauf der ‚Lindt Teddys‘ wird uneingeschränkt weiterlaufen“, so Kälin weiter. Solange nämlich nicht die letzte gerichtliche Instanz in Deutschland – der Bundesgerichtshof – darüber befunden habe, sei das Kölner Urteil nicht rechtskräftig. Bis zu einem abschliessenden Befund kann es daher der Sprecherin zufolge noch „etwas länger dauern“.
Auch Goldhase sorgt für Gesprächsstoff
Langwierige Gerichtsprozesse nimmt der Schweizer Schokoladenhersteller offenbar gerne in Kauf. Auch der Goldhase aus dem Hause Lindt & Sprüngli ist nach wie vor Gegenstand von Gerichtsverhandlungen in Deutschland und in Österreich.
Die höchste EU-Instanz hatte im Mai entschieden, dem Hasen keinen Eintrag als Gemeinschaftsmarke zu gewähren. Doch weil sich die Eintragung auf den Goldhasen ohne Schriftzug bezogen hat, ist für Lindt & Sprüngli das letzte Wort auch in dieser Sache noch nicht gesprochen.