Die Basler Regierung hat den Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Das geltende Gesetz über die kantonale Jugendhilfe wurde komplett überarbeitet und neuen Bedingungen angepasst, wie die Regierung am Freitag mitteilte.
Das Jugendhilfegesetz stammt von 1984. Da sich seither ein weitreichender gesellschaftliche Wandel vollzogen habe, sei eine Revision notwendig geworden, heisst es in der Mitteilung. Überdies hätten internationale Übereinkommen und Bundesrecht die rechtlichen Grundlagen verändert.
Mit dem neuen Gesetz werde das Kind als Rechtssubjekt in den Vordergrund gerückt. So nehme der Entwurf den Geist der 1997 von der Schweiz ratifizierten Kinderrechtskonvention (KRK) auf: Erste Maxime sei das Kindeswohl.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehöre zudem ein Leistungskatalog. Dieser verpflichte Kanton und Gemeinden, bestimmte Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie teils für junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte zu erbringen. Der Katalog orientiere sich an den Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Präzisiert werden im neuen Gesetz, gestützt auf Verfassung und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, zudem die Finanzierungsgrundlagen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. September.