Ermittler des Busunglücks schliessen technisches Problem aus

Die Ursache des Busunglücks im Wallis muss im menschlichen Bereich liegen. Technische Probleme schloss der Oberstaatsanwalt des Mittelwallis, Olivier Elsig, am Freitag in Brüssel aus. Untersucht wird nun das Verhalten des Carchauffeurs.

Grosses Medieninteresse in Brüssel, als Staatsanwalt Elsig die Untersuchungsergebnisse präsentierte (Bild: sda)

Die Ursache des Busunglücks im Wallis muss im menschlichen Bereich liegen. Technische Probleme schloss der Oberstaatsanwalt des Mittelwallis, Olivier Elsig, am Freitag in Brüssel aus. Untersucht wird nun das Verhalten des Carchauffeurs.

Die Ermittler wissen noch nicht, wie es zum Unfall des belgischen Cars in einem Tunnel bei Sitten kommen konnte. Bisher können sie lediglich technische Probleme ausschliessen, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis mitteilte.

Ausgeschlossen werden auch eine Einwirkung von Dritten und Mängel an der Strasse oder an der Tunnelinfrastruktur. Zudem fuhr der Carchauffeur weder unter Alkoholeinfluss noch zu schnell. Und schliesslich wies auch der Reisebus keine technischen Probleme oder mangelnden Unterhalt auf.

Fahrer im Fokus

Nachdem die Ermittler technische Probleme ausgeschlossen haben, konzentrieren sie sich auf den Fahrer. Gemäss Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Wallis verliess der Car St-Luc im Val d’Anniviers gegen 19.45 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt sass ein 52-jähriger Chauffeur am Steuer, der „erfahrenere“ von zwei Carlenkern. Das Fahrzeug habe die Talebene gegen 21.10 Uhr erreicht. Dort sei nach kurzem Anhalten ein Lenkerwechsel vorgenommen worden.

Ein 34-jähriger Chauffeur habe das Lenkrad übernommen. Nach einer in rund zwei Minuten zurückgelegten Strecke von 2222 Metern habe sich dann der Unfall ereignet. Die Geschwindigkeit des Busses habe in diesen zwei Minuten zwischen 99 und 100 km/h gelegen. Erlaubt ist im Tunnel Tempo 100.

Randstein berührt

Die Aufprallgeschwindigkeit habe zwischen 99 und 101 km/h betragen. Der Reisecar sei ungefähr 75 Meter vor dem Kollisionspunkt auf die rechte Bordsteinkante gefahren und habe so seine Fahrt mit einer Geschwindigkeit vom 27 Metern pro Sekunde bis zum Unfallort fortgesetzt.

„Die Zeit zwischen dem Auffahren auf den Randstein und der Endlage betrug weniger als drei Sekunden. Es konnte weder eine markante Richtungsänderung noch eine Bremsung festgestellt werden“, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.

Die Untersuchung des Busunglücks wird fortgeführt und konzentriert sich auf „Ursachen im Zusammenhang mit dem Lenker des Reisecars“. Oberstaatsanwalt Elsig hofft, die Untersuchungen Ende Sommer abschliessen zu können, wie er in Brüssel vor den Medien erklärte.

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