Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff in zwei Verfahren wegen Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung und des Sozialhilfebetrugs. Ausserdem prüft sie eine Anzeige wegen Prozessbetrugs durch eine angeblich gefälschte eidesstattliche Versicherung.
Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ulrich Bremer, am Montag in Köln. Wallraff signalisierte seinen Willen zur Zusammenarbeit. Wallraff („Ganz unten“) deckte in der Vergangenheit oft soziale Missstände auf. Zuletzt warf er dem Paketzusteller GLS unzumutbare Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne vor.
Mit den Ermittlungen wegen Sozialhilfebetrugs war nach Presseberichten vom Wochenende bereits gerechnet worden. Es geht um einen ehemaligen Mitarbeiter, der Wallraff vorwirft, ihn illegal beschäftigt, ihm Bezahlung vorenthalten und keine Sozialabgaben für ihn gezahlt zu haben.
Wallraff selbst hatte die Vorwürfe bereits im Juli zurückgewiesen: Er habe dem Mann helfen wollen, ihn gelegentlich beschäftigt, aber nie fest angestellt und ihm auch kein monatliches Festgehalt bezahlt.
Überraschender ist ein zweites Verfahren, in dem es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen Wallraff selbst geht. Es gibt Medienberichte, wonach der Autor möglicherweise Honorare nicht ordnungsgemäss versteuert habe.
Anzeige wegen Prozessbetrugs
Schliesslich gibt es eine Anzeige wegen Prozessbetrugs im Zusammenhang mit Recherchen Wallraffs in einer Grossbäckerei vor vier Jahren. Die Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung soll – so die Aussage von Wallraffs ehemaligem Mitarbeiter – gefälscht gewesen sein.
Ausserdem seien für andere eidesstattliche Versicherungen bei den Zeugen zunächst Blanko-Unterschriften eingeholt worden. Auf diese Formulare habe man dann später ihre Aussagen gedruckt.
Wallraffs Anwalt sagte dazu, ob eine Aussage mit einer gefälschten Unterschrift überhaupt existiere und ob sie einem Gericht vorgelegt worden sei, werde derzeit geprüft. Wallraff selbst wisse davon nichts.
Mit Blankounterschriften zu arbeiten sei im übrigen ein übliches Verfahren. „Entscheidend ist nur, dass die Unterschrift unter einen Text kommt, der mit dem Zeugen abgestimmt ist.“
Das Formulieren einer eidesstattlichen Versicherung sei etwas, das ein Laie gar nicht könne. Um Zeit zu gewinnen, lasse er sich deshalb von Zeugen, die kein Fax hätten und nicht selbst in die Kanzlei kommen könnten, zunächst eine Blankounterschrift zuschicken. Der Text werde dann telefonisch oder per Mail mit den Zeugen abgestimmt.