Der Dauerstreit um die Fischfarm des deutschen Unternehmers Hans Raab (70) im sanktgallischen Oberriet geht weiter: Weil Raab trotz fehlender Bewilligung des Kantons noch immer Fische in der Anlage halten lässt, drohen die Behörden jetzt mit einer Zwangsräumung.
Raab wurde eine Frist bis Mittwoch gesetzt, um die Fische zu beseitigen. Geschieht dies nicht, wird der Kanton die Fische beschlagnahmen und töten. Der stellvertretende Kantonstierarzt Markus Seiler bestätigte einen entsprechenden Bericht des „St. Galler Tagblatts“ vom Montag.
Die Melander-Fischfarm ist seit mehreren Jahren Gegenstand einer Kontroverse. Nach Ansicht der Behörden ist die Tötung der Fische, wie sie in Oberriet praktiziert wurde, nicht tierschutz-konform. Raab sieht dies anders.
Der Putzmittelunternehmer (Ha-Ra) liess die Welse, die in der Natur in 27 Grad warmen Flüssen leben, in seiner Melander-Farm auf 10 Grad abkühlen. Danach wurden sie, noch lebend, in einer Trommel mit Scherbeneis entschleimt und danach getötet.
Umstrittene Tötungsmethode
Das Schweizer Tierschutzgesetz verlangt eine unmittelbare Betäubung der Tiere, zum Beispiel durch einen Stromstoss. Unter dem Druck der Behörden liess Raab die Fischzuchtanlage, in die er 40 Millionen Franken investiert hatte, im vergangenen März schliessen, „unwiderruflich“, wie es damals hiess.
Im August verkündete der Unternehmer dann, er wolle in Oberriet doch wieder Fische züchten. In einem Zeitungsinserat legte er seine Sicht des Melander-Streits dar und übte Kritik am St. Galler Kantonstierarzt.
Der Kanton wies die Vorwürfe zurück und untersagte Raab Mitte August per amtlicher Verfügung das Halten von Fischen. Er verfüge nicht über die nötige Bewilligung. Dass Raab jetzt erneut Fische in der Anlage halten lässt, trug ihm eine Strafanzeige ein.