Erneute Revision des Baselbieter Finanzausgleichs kaum vor 2016

Eine erneute Revision des Baselbieter Finanzausgleichs dürfte nicht vor 2016 in Kraft treten: Die zehn Gemeinden, die mit einer Gemeindeinitiative Änderungen am Finanzausgleich forderten, haben sich bereit erklärt, das Begehren bis Ende 2015 zu sistieren.

Eine erneute Revision des Baselbieter Finanzausgleichs dürfte nicht vor 2016 in Kraft treten: Die zehn Gemeinden, die mit einer Gemeindeinitiative Änderungen am Finanzausgleich forderten, haben sich bereit erklärt, das Begehren bis Ende 2015 zu sistieren.

Sie beantragten dem Landrat eine Sistierung ihrer Initiative bis zum 31. Dezember 2015, wie die Initiativgemeinden am Freitag mitteilten. Sie seien bereit, die Ergebnisse einer von der Regierung angekündigten Evaluation abzuwarten. Denn diese schliesse dabei auch den Wegfall der Zusatzbeiträge nicht aus. Das Inkrafttreten einer Gesetzesrevision sei dann aber nicht vor dem 1. Januar 2016 zu erwarten.

Die im April 2011 eingereichte Initiative will eine Obergrenze für die Mittelabschöpfung bei den Gebergemeinden sowie die Streichung der Zusatzbeiträge für finanzschwache Gemeinden. Bereits im November hat der Landrat für die Abschöpfung eine Obergrenze von 17 Prozent festgelegt. Offen ist indes noch die Frage der Zusatzbeiträge.

Zum Streit über den Finanzausgleich war es gekommen, als nach der erst 2010 erfolgten letzten Revision die finanzstarken Gemeinden im ersten Jahr unerwartet hohe 19,9 Prozent ihrer Steuerkraft abliefern mussten. Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Nusshof, Oberwil, Pfeffingen, Reinach und Schönenbuch reichten darauf die Gemeindeinitiative ein.

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