Drei zum Tode verurteilte Mörder sind in Japan gehängt worden. Das gab das Justizministerium am Donnerstag bekannt. Es waren die ersten Vollstreckungen unter der seit Dezember amtierenden Regierung des rechtskonservativen Premiers Shinzo Abe.
Japan gehört zu den wenigen Industrieländern, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft worden ist. Menschenrechtler prangern seit Jahren den Umgang der drittgrössten Wirtschaftsmacht der Welt mit der Todesstrafe sowie die Haftbedingungen an.
Bei den Gehängten handelte es sich um den 44-jährigen Kaoru Kobayashi, der im November 2004 in der Provinz Nara ein sieben Jahre altes Mädchen entführt und getötet hatte. Der 29-jährige Masahiro Kanagawa hatte im März 2008 auf offener Strasse mit einem Messer wild um sich gestochen und dabei zwei Menschen getötet und mehrere verletzt.
Der 62-jährige Keiki Kano landete wegen des Mordes an einer Barbesitzerin im März 2002 in der Stadt Nagoya am Galgen.
Jahrelange Einzelhaft
Als besonders grausam kritisieren Menschenrechtsorganisationen und ausländische Regierungen, dass den Todeskandidaten der Zeitpunkt der Hinrichtung nicht mitgeteilt wird. Die zum Tode Verurteilten leben oft jahrelang in Einzelhaft. Erst wenige Minuten vor ihrer Hinrichtung wird den Gefangenen gesagt, dass sie sterben werden.
Die dauernde Angst, dass es jeden Tag soweit sein könnte, treibt nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen viele Todeskandidaten in den Wahnsinn. Ist der Todestag gekommen, dürfen sie sich von ihren Angehörigen nicht mehr verabschieden. Die Angehörigen erfahren von den Hinrichtungen erst im Nachhinein.
Sieben Todeskammern
Ende 2012 sassen 137 Verurteilte in den japanischen Todeszellen, so viele wie noch nie seit Beginn der Erfassung solcher Statistiken im Jahr 1949. Die Regierung beruft sich stets auf Umfragen, wonach die Mehrheit der Bürger die Todesstrafe für brutale Mörder befürworte.
Es gibt in Japan sieben Todeskammern in Vollzugsanstalten der Städte Tokio, Osaka, Hiroshima, Nagoya, Sapporo, Fukuoka und Sendai.