In der Schweiz gibt es keine ethnisch oder religiös bedingten gesellschaftlichen Gräben oder Spaltungen. Trotzdem werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Namens, ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Lebensweise benachteiligt.
Dies ist das Fazit des ersten umfassenden Berichts der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz. Es handelt sich um eine erste Auslegeordnung der verschiedenen Datensammlungen zu Diskriminierung und Rassismus in der Schweiz sowie der Massnahmen von Staat und Zivilgesellschaft.
Der 2007 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht dient als Grundlage für eine regelmässige Berichterstattung über die Entwicklungen von rassistischer Diskriminierung und der Massnahmen dagegen.
Er soll Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft dazu dienen, den Schutz vor Diskriminierung zu stärken, wie die FRB in einer Mitteilung anlässlich der Publikation des Berichtes am Montag schrieb. Dieser soll ausserdem zur Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz beitragen.