Erstes Urteil in Spanien im Skandal um Brustimplantate

Im Skandal um Billig-Brustimplantate aus Frankreich sind in Spanien erstmals ein Schönheitschirurg und eine Klinik verurteilt worden. Ein Gericht in Madrid entschied, dass der Mediziner und das Spital einer Patientin eine Entschädigung von rund 7500 Euro zahlen müssen.

Ein defektes Brustimplantat (Archiv) (Bild: sda)

Im Skandal um Billig-Brustimplantate aus Frankreich sind in Spanien erstmals ein Schönheitschirurg und eine Klinik verurteilt worden. Ein Gericht in Madrid entschied, dass der Mediziner und das Spital einer Patientin eine Entschädigung von rund 7500 Euro zahlen müssen.

Wie die staatliche Nachrichtenagentur EFE am Dienstag berichtete, waren im Jahr 2001 der damals 35-jährigen Frau Silikonkissen des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden. Eines der Brustimplantate platzte später, so dass die Patientin sich einer neuen Operation unterziehen musste.

Nach Ansicht des Gerichts war die Frau nicht ausreichend über die Risiken der Billigimplantate unterrichtet worden. Nach Schätzungen haben in Spanien sich etwa 18’000 Frauen die als besonders reissanfällig geltenden, aus minderwertigem Material hergestellten PIP-Silikonkissen einpflanzen lassen.

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