Erstmals Ausweisung aus Dänemark wegen Bettelei

Zum ersten Mal wird es in Dänemark eine Abschiebung wegen des Vorwurfs der Bettelei geben: Ein Gericht in Kopenhagen verurteilte am Mittwoch eine Slowakin wegen Bettelns auf der Strasse zu 40 Tagen Gefängnis. Danach wird die Frau abgeschoben.

Die Frau, die wegen Bettelei aus Dänemark ausgewiesen wurde, ist nach Angaben der Polizei eine «Wiederholungstäterin». (Symbolbild) (Bild: sda)

Zum ersten Mal wird es in Dänemark eine Abschiebung wegen des Vorwurfs der Bettelei geben: Ein Gericht in Kopenhagen verurteilte am Mittwoch eine Slowakin wegen Bettelns auf der Strasse zu 40 Tagen Gefängnis. Danach wird die Frau abgeschoben.

Wie die Polizei von Kopenhagen mitteilte, handelt es sich um eine Wiederholungstäterin. Im Laufe ihres Prozesses habe sich gezeigt, dass sie «ausschliesslich» nach Dänemark gekommen sei, um sich ihren «Lebensunterhalt durch Betteln zu verdienen».

Die Staatsanwältin Anne Jacobsen erklärte, es könne «hart» erscheinen, eine Person abzuschieben, weil sie Passanten um Geld bitte. Tatsache sei aber, dass in Dänemark Betteln illegal sei.

Bettelei kann in Dänemark mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Zuvor muss mindestens eine Warnung durch die Polizei erfolgt sein.

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