Erneut hat die Zahl der Verfahren vor der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) zugenommen. Im Jahr 2011 wurden erstmals mehr als 400 Beschwerden beim Selbstkontrollorgan der Werbebranche deponiert.
Rund zwei Drittel der 441 Beschwerden wurden gutgeheissen, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2011 der Lauterkeitskommission hervorgeht. Die Zahl der Verfahren steigt seit 2005 kontinuierlich an, im Jahr 2010 hatte die SLK noch über 382 Beschwerden zu urteilen.
Weiter zugenommen hat gemäss einer Mitteilung der SLK vom Samstag der Tatbestand der „aggressiven Verkaufsmethode“. Fielen 2009 noch 34 Prozent und 2010 leicht über die Hälfte der Beschwerden in diese Kategorie, waren es 2011 bereits 62,1 Prozent aller Eingaben. Weitere Beschwerdegründe waren etwa „Irreführung“ oder „Sexismus“.
Letzteren Tatbestand sah die Kommission beispielsweise bei einem Sujet einer Metzgerei erfüllt. Diese hatte mit Frauenbeinen und dem Slogan „best meat in town“ für ihr Fleisch geworben. Für Aufsehen sorgte eine Rüge der SLK an die Adresse eines AKW-Betreibers, der Atomkraftwerke als „CO2-frei“ beworben hatte.
Kommission stösst an Grenzen
Drei Viertel der letztjährigen Beschwerden betrafen die kommerzielle Kommunikation an eine Individualadresse, zum Beispiel per Telefon. Nur ein Viertel entfiel auf den öffentlichen Bereich, sprich auf Werbung im Internet, auf Plakaten oder in den Medien. 2008 präsentierte sich dieses Verhältnis noch ausgeglichen.
Die Zunahme bei der kommerziellen Kommunikation an Individuen habe dazu geführt, dass die Kommission an „die Grenzen ihrer Kapazität“ stosse, heisst es im Bericht. Anfang 2012 sei deshalb „versuchsweise“ eine Bearbeitungsgebühr von 50 Franken pro Beschwerde eingeführt worden.
Von der Gebühr ausgenommen blieben weiterhin Eingaben gegen Werbung im öffentlichen Bereich. Denn die Sicherstellung der Lauterkeit im öffentlichen Bereich sei „das Hauptziel der Kommission“, heisst es im Tätigkeitsbericht.
Die Lauterkeitskommission war 1966 zum Zweck der Selbstkontrolle ins Leben gerufen worden. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Lauterkeitskommission zu beanstanden.