Kein Ende in Sicht im Fall der Plagiatsvorwürfe gegen Urs Mannhart: Thomas Brunnsteiner, der dem Berner vorwirft, bei ihm abgeschrieben zu haben, hält an seiner Klage fest. Da der Secession Verlag bisher nicht zum Einlenken bereit war, kommt es zur Hauptverhandlung.
«Das ist zwar schade, ich bleibe indes einem Kompromissvorschlag gegenüber weiterhin offen», liess der in Finnland lebende Österreicher die Nachrichtenagentur sda am Montag auf Anfrage wissen. Brunnsteiners Anwälte vom Büro Zinsli Nater Ganzoni in St. Moritz haben fristgemäss am Freitag Klage eingereicht, wie sie am Montag der sda bestätigten.
Am 18. September hatte das Zürcher Handelsgericht Brunnsteiners Klage auf vorsorgliche Massnahmen stattgegeben. Seitdem darf Mannharts inkriminiertes Buch «Bergsteigen im Flachland» nicht mehr ausgeliefert oder beworben werden, und der Autor darf auch nicht öffentlich daraus lesen.
Gegen dieses Massnahmeurteil hat der Secession Verlag beim Bundesgericht am 7. Oktober Beschwerde eingelegt, wie ein Sprecher der Behörde der sda bestätigte. Das Bundesgericht muss nun über eine allfällige aufschiebende Wirkung entscheiden und unabhängig davon darüber, ob das Massnahmeurteil rechtens ist.
Je nachdem dürfte das Buch bis zum abschliessenden Urteil des Zürcher Handelsgerichts wieder geliefert und beworben werden. Bis dahin könnte es aber «sehr lange dauern», sagte Mannharts Anwalt Willi Egloff auf Anfrage.