Die Zürcher FDP-Nationalrätin Doris Fiala darf den Mastertitel des ETH-Weiterbildungsstudiums in Sicherheitspolitik und Krisenmanagement (MAS SPCM) nicht mehr führen. Die ETH Zürich hat ihr den Titel aberkannt.
Die Plagiats-Vorwürfe gegen Doris Fiala haben sich bestätigt. Dies teilten beide Parteien am Freitag mit. Fiala räumte von Beginn weg ein, dass sie mit gewissen Quellenangaben «schludrig umgegangen» sei, wollte sich aber nicht als Betrügerin sehen.
Grund für die Aberkennung des Mastertitels sind laut ETH-Mitteilung «nicht unerhebliche» Unkorrektheiten in den Quellenangaben. Ein externes Expertengutachten habe ergeben, dass die Plagiatsvorwürfe, die gegen Fiala erhoben worden waren, zuträfen. Zahlreiche Inhalte habe sie ohne korrekten Nachweis aus fremden Quellen übernommen.
Nicht vorsätzlicher Betrug
Fialas Verhalten sei «als fahrlässig einzustufen», schreibt die ETH. Sie habe «die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens klar verletzt». Die Arbeit zum Thema Migrationspolitik im Kontext der Nationalen Sicherheit werde deshalb im Nachhinein als «nicht bestanden» bewertet. Falls Fiala eine neue Arbeit verfassen wolle, müsste sie ein anderes Thema wählen.
Genau dies werde sie tun, schreibt Fiala. Sie werde umgehend die Neu-Immatrikulation an die Hand nehmen. Die Politikerin steht – und stand von Anfang an – zu ihren Fehlern, die aufgrund mangelnder Sorgfalt entstanden seien. In ihrem Communiqué betont sie, dass die ETH ihr fahrlässiges Handeln attestiere und nicht vorsätzlichen Betrug vorwerfe.
Fiala nennt zwei Hauptgründe dafür, dass sie auf den Mastertitel «nicht einfach verzichte»: Sie habe Fehler gemacht, und sie wolle «den fehlerhaften Zustand möglichst rasch beheben». Zudem habe sie als erste Frau – und erste Nicht-Akademikerin – am MAS-Programm teilgenommen. Sie fände es «sehr unschön, wenn ausgerechnet die erste Frau auf einem Misserfolg sitzen bliebe».
ETH hat Mitverantwortung
Auch die ETH selbst zieht Lehren aus dem Fall, wie sie in ihrer Mitteilung schreibt. Die Hochschule verfüge heute über gute Regeln für die wissenschaftliche Praxis. So gebe es beispielsweise einen «Zitier-Knigge» und die Studierenden müssten bei schriftlichen Arbeiten mit einer «Eigenständigkeitserklärung» offiziell erklären, dass sie die Arbeit selbstständig verfasst haben.
Als Fiala ihre Arbeit 2010 einreichte, gab es diese Regeln allerdings noch nicht. Fiala habe nie eine solche Eigenständigkeitserklärung unterzeichnet, präzisierte ETH-Zürich-Mediensprecher Roman Klingler gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «Einen Teil der Verantwortung» müsse die ETH also durchaus selbst tragen.
Die Regeln müssten nun «auf allen Stufen nachdrücklicher vermittelt werden», so Klingler. Eine Weisung dazu ist laut Mitteilung in Vorbereitung. Neu sollen allen ETH-Studierenden – auch jenen in Weiterbildungsprogrammen – Kurse zum wissenschaftlichen Arbeiten angeboten werden. Heute gibt es sie nur in einzelnen Departementen.
Auch weiterhin wird die ETH allerdings schriftliche Arbeiten nicht generell prüfen. Einerseits des enormen Aufwandes wegen: Jedes Jahr werden laut Mitteilung mehrere Tausend schriftliche Arbeiten verfasst. Anderseits wolle man nicht alle Studierenden unter Generalverdacht stellen, wird Rektor Guzzella zitiert. Plagiatsfälle seien «eine höchst seltene Ausnahme».