Nach Annahme der Abzockerinitiative sollen die Unternehmen ihre Aktionäre separat über Fixlöhne und Boni abstimmen lassen. Der variable Anteil solle auch bei hervorragenden Leistungen das Dreifache des festen Gehalts nicht übersteigen, fordert die Anlagestiftung Ethos.
Damit solle vermieden werden, dass das Management übertriebene Risiken eingehe. Eine vorgängige Abstimmung über die Boni schliesst Ethos nicht aus: Die Stiftung werde aber keinesfalls prospektiv, das heisst vor Abschluss der jeweiligen Periode, Vergütungspakete akzeptieren können, ohne Einzelheiten der Mechanismen zwischen Vergütung und Leistung zu kennen.
Für die Geschäftsleitung könne zwar zu Beginn der Bemessungsperiode über die Grundgehälter und die langfristigen Beteiligungspläne abgestimmt werden.
Über die Boni, die auf der Grundlage der vergangenen Ergebnisse gewährt werden, sollte die Generalversammlung aber retrospektiv befinden, also nach Abschluss der Periode. Dies schreibt die einflussreiche Stiftung, die 140 schweizerische Pensionskassen und gemeinnützige Institutionen zusammenschliesst, in den am Montag veröffentlichten Abstimmungsrichtlinien.
Hohe Löhne, wenig Transparenz
Für Ethos hängt die akzeptable Höhe der Vergütungen von der Grösse und Komplexität des jeweiligen Unternehmens ab. Ohne ausreichende Begründung sollten die festen Vergütungen nicht über dem Median einer Vergleichsgruppe von Gesellschaften liegen, schreibt die Anlagestiftung. Ohne gute Gründe sollten also bei maximal der Hälfte der anderen Unternehmen die Fixlöhne tiefer sein.
2012 sei das Niveau der Vergütungen der Führungsinstanzen «sehr hoch» geblieben, hiess es gestützt auf die jährlich von Ethos durchgeführte Erhebung bei den 100 grössten in der Schweiz kotierten Aktiengesellschaften.
Im Durchschnitt erreichten die Vergütungen annähernd 2 Mio. Fr. für ein Geschäftsleitungsmitglied. In vielen Unternehmen sei die Transparenz der Zuteilungsmechanismen noch immer ungenügend. 41 Unternehmen verfügten über einen langfristigen Beteiligungsplan ohne jegliche Leistungskriterien.