Nach dem US-Stimmrechtsberater Glass Lewis kündet auch Ethos Widerstand gegen den Kurs des Verwaltungsrats der Credit Suisse an. Wie Glass Lewis empfiehlt die Anlagestiftung eine Ablehnung aller Vergütungsanträge und einen Wechsel im Verwaltungsrat.
Konkret stellt sich Ethos gegen die Wiederwahl von Richard Thornburgh und CS-Präsident Urs Rohner, wie die Anlagestiftung am Freitag bekannt gab. Zur Begründung verweist Ethos auf die Vergangenheit dieser zwei Verwaltungsräte.
So seien sowohl Rohner wie auch Thornburgh zu der Zeit in obersten Positionen der Grossbank tätig gewesen, die der Bank Rekordstrafen und Milliardenverluste eingebracht habe. Rohner war damals Chefjurist der CS, Thornburgh exekutives Verwaltungsratsmitglied der Credit Suisse First Boston.
Die Credit Suisse hatte sich Ende 2016 wegen Tricksereien am US-Hypothekenmarkt zwischen 2005 und 2007 mit den US-Behörden auf eine Strafzahlung und Entschädigungen im Umfang von insgesamt 5,3 Milliarden Dollar geeinigt. Die Grossbank hat deswegen 2016 einen Milliardenverlust geschrieben.
Zudem stellt Ethos laut der Mitteilung ein Fehlen von Klarheit in der aktuellen Strategie fest, insbesondere in Bezug auf den geplanten Börsengang des Schweizer Geschäfts. Die Anlagestiftung ist darum der Meinung, dass Veränderungen im Verwaltungsrat nötig seien, um das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen, wie sie schreibt.
Gegen Dividendenzahlung
Gleichzeitig empfiehlt Ethos, alle Anträge zur Vergütung der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder abzulehnen. Angesichts des Jahresverlust von 2,7 Milliarden Franken hätte die Geschäftsleitung keine variablen Vergütungen erhalten sollen, schreibt Ethos. Insgesamt zahlte die Grossbank für das vergangene Geschäftsjahr den 12 Mitgliedern der Geschäftsleitung Boni im Gesamtbetrag von 26 Millionen Franken.
Schliesslich stellt sich Ethos auch gegen den Antrag des Verwaltungsrates, den Aktionären eine Dividende von 70 Rappen pro Aktie auszuzahlen. Angesichts der ungenügenden Eigenkapitalverhältnisse sei diese Ausschüttung kaum zu rechtfertigen, heisst es in der Mitteilung.