Die Frist für das Einreichen von Ersatzwahlvorschlägen vor zweiten Wahlgängen wird bei kantonalen Wahlen im Kanton Solothurn nur um 4 Stunden verlängert. Vor einem halben Jahr hatte der Solothurner Kantonsrat eine Verlängerung um 24 Stunden beschlossen.
Das Solothurner Kantonsparlament stiess damit seinen Entscheid vom Juli 2016 um, als es einen Auftrag der FDP-Fraktion um eine Verlängerung der Frist um 24 Stunden gegen den Willen der Regierung mit 48 zu 41 Stimmen knapp überwiesen hatte. Dies hätte zur Folge gehabt, dass zweite Wahlgänge im Kanton Solothurn nicht mehr innerhalb von vier Wochen hätten durchgeführt werden können.
Das Geschäft war dem Kantonsparlament am Dienstag noch einmal auf den Tisch geflattert, weil der Kantonsrat aufgrund dieses und eines anderen, ebenfalls überwiesenen Auftrages entsprechenden Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte zustimmen musste.
Die Solothurner Regierung hoffte angesichts der knapp ausgegangenen Abstimmung, das Geschäft noch einmal zu ihren Gunsten wenden zu können. Als «Kompromissvorschlag» schlug sie vor, die Frist am Dienstag zu belassen, aber von bisher 17 auf 19 Uhr zu verlängern.
Die Justizkommission ging sogar noch weiter und schlug 21 Uhr als Deadline vor. Dieser zweite Kompromissvorschlag fand im Rat eine breite Zustimmung. Er wurde mit 92 zu 0 Stimmen genehmigt.
Damit wird es weiterhin möglich, zweite Wahlgänge bei Ständerats- oder Regierungsratswahlen innerhalb von vier Wochen durchzuführen. Dies würde Solothurner Ständeräten ermöglichen, dass sie, wie 2015, bei der konstituierenden Sitzung der Bundesversammlung vereidigt werden können.
Ebenfalls im Gesetz über die politischen Rechte wird verankert, dass die Parteien bei zweiten Wahlgängen von Regierungsratswahlen kein Wahlpropagandamaterial mehr verschicken dürfen. Diesem CVP-Antrag hatte der Rat ebenfalls im Juli 2016 relativ knapp 49 zu 43 Stimmen zugestimmt.