Die EU-Bankenaufsicht EBA will den Umgehungsversuchen von Banken bei den Bonus-Beschränkungen Einhalt gebieten. Die EBA monierte am Freitag in einer Studie, es gebe zu grosse Unterschiede bei den Banken im Umgang mit Gehältern und Boni.
In der Untersuchung in den 28 EU-Ländern habe sich gezeigt, dass viele hochbezahlte Banker vor allem in London so eingestuft werden, dass die Obergrenzen für sie gar nicht gelten, schreibt die Bankenaufsicht.
Einige Banken zahlen ihren Top-Verdienern auch Sondervergütungen, die formal an ihre Position oder Aufgabe geknüpft sind, bei denen die Aufseher aber den Verdacht haben, dass es sich um versteckte Boni handelt. Die EBA will nun Regeln erlassen, «um sicherzustellen, dass diese Praktiken nicht dazu führen, dass die neu eingeführten Obergrenzen umgangen werden.»
Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat bereits einen harten Kurs in dieser Frage angekündigt. Banker in der EU, die mehr als eine halbe Million Euro im Jahr verdienen, dürfen von 2015 an keine leistungsabhängigen Boni mehr bekommen, die über ihr Grundgehalt hinausgehen. Wenn die Eigentümer der Bank zustimmen, dürfen die Sondervergütungen maximal doppelt so hoch sein.
Gehälter um 10 Prozent gesunken
Schon im Vorgriff haben die Banken ihre Festgehälter erhöht und die Boni gesenkt. Nach der Erhebung der EBA sind die Boni der Top-Banker zwischen 2010 und 2012 im Schnitt um fast ein Drittel auf 187’441 Euro gesunken, die Grundgehälter stiegen etwa im gleichen Masse auf 172’379 Euro. Insgesamt gingen die Vergütungen damit um zehn Prozent auf 359’820 Euro zurück. Viele Banken durchbrächen aber immer noch die Bonus-Deckelung, die von 2015 an gilt.
Der EBA ist auch ein Dorn im Auge, dass nur 54 Prozent der bestbezahlten Banker auch als «Risikoträger» eingestuft werden, deren Tätigkeit so grosse Bedeutung für die Bank hat, dass sie unter die Beschränkungen fallen.
Das Phänomen ist in der Banken-Metropole London besonders augenfällig: In Grossbritannien gibt es mit 2714 mehr Einkommensmillionäre unter den Bankern als in allen anderen EU-Staaten zusammen, aber weniger als die Hälfte gelten als Risikoträger. Die britische Regierung klagt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Bonus-Obergrenzen.
Defizite macht die EBA auch bei der zeitlichen Verteilung der Boni aus: 40 bis 60 Prozent davon sollen – schon nach den geltenden Regeln – erst nach drei fünf Jahren ausgeschüttet werden. Das soll sicherstellen, dass sie notfalls einbehalten oder sogar zurückgefordert werden können, wenn sich die mit dem Bonus belohnten Erfolge im Nachhinein als Belastungen entpuppen.