Vertreter von EU-Staaten und EU-Kommission haben über das von der EU und der Schweiz erarbeitete Arbeitspapier zu «institutionellen Fragen» beraten. Laut dem auswärtigen Dienst der EU ist die Kommission bereit, mit der Schweiz über den «dritten Weg» zu diskutieren.
Yves Rossier, Staatssekretär beim Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), und sein europäischer Amtskollege David O’Sullivan hatten in einem Arbeitspapier drei Möglichkeiten identifiziert, wie die «institutionelle Frage» gelöst werden kann.
Bei den «institutionellen Fragen» geht es darum zu klären, wie die Abkommen zum Marktzugang an die Entwicklung des EU-Rechts angepasst werden, wer die Auslegung der Abkommen überwacht und wer in Streitigkeiten entscheidet.
Gemäss des Sprechers des auswärtigen Dienstes wird sich die EU nach der Sommerpause mit dem Thema der «institutionellen Frage» wieder befassen. Denn um mit der Schweiz verhandeln zu können, braucht die EU-Kommission ein Mandat von den 28 EU-Mitgliedstaaten.
Läuft auf EU-Seite alles optimal, könnte die EU-Kommission bis Ende Jahr ein Mandat erhalten. Anfang 2014 könnten dann seitens der EU die Verhandlungen mit der Schweiz beginnen.
Verhandlungsmandat der Schweiz nach den Sommerferien
Der Bundesrat hatte sich bereits Ende Juni für die dritte der von O’Sullivan und Rossier erarbeiteten Möglichkeiten ausgesprochen.
Diese sieht vor, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) angefragt werden soll, wenn es zwischen der Schweiz und der EU Differenzen bei der Auslegung von EU-Recht gibt und im Gemischten Ausschuss – wo solche Probleme diskutiert werden – keine Lösung gefunden wird.
Zwar hätte die Schweiz die Möglichkeit, die EUGH-Auslegung nicht zu akzeptieren, was aber in letzter Konsequenz zu einer Suspendierung des betreffenden Abkommens führen kann. Geht es nach dem Bundesrat, sollen die neuen institutionellen Regeln für die künftigen aber auch für existierende Abkommen gelten, die den Marktzugang betreffen.
Nach den Sommerferien will Aussenminister Didier Burkhalter dem Bundesrat ein Vorschlag für ein Verhandlungsmandat unterbreiten. Ausserdem werden die Aussenpolitischen Kommissionen, die Kantone und die Sozialpartner konsultiert. Danach wird der Bundesrat über den Mandatsentwurf entscheiden.