EU-Binnenkommissar Barnier will Bankern ans Leder gehen

Die Europäische Kommission will die Grossbanken offenbar stärker an die Kandare nehmen. EU-Kommissar Michel Barnier prüft laut Aussagen in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters eine schärfere Regulierung bei den Gehalts- und Bonuszahlungen für Banker.

Will Banker-Boni in einem festen Verhältnis zum Gehalt fixieren: EU-Kommissar Michel Barnier (Archiv) (Bild: sda)

Die Europäische Kommission will die Grossbanken offenbar stärker an die Kandare nehmen. EU-Kommissar Michel Barnier prüft laut Aussagen in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters eine schärfere Regulierung bei den Gehalts- und Bonuszahlungen für Banker.

Die Bezahlung von leitenden Bankangestellten verglichen mit Anfängern in der Branche könnte begrenzt werden. Ausserdem denke er darüber nach, die Boni in einem festen Verhältnis zum Gehalt zu fixieren, sagte Barnier am Montag in einem Interview.

„Sollten die Geldhäuser nicht in der Lage sein, sich mit Blick auf die Boni selbst zu disziplinieren, dann müssen wir handeln.“ Der Unmut in der Bevölkerung über die hohen Zahlungen an die Bankenmanager trotz Schuldenkrise sei gross. „Wenn wir jetzt nicht regulieren, riskieren wir eine brutale Reaktion“, ergänzte er.

Die EU hatte als erste Wirtschaftsregion der Welt gesetzliche Vorschriften zu Bonuszahlungen in Banken erlassen. Seit dem vergangenen Jahr dürfen die Banken nur noch 30 Prozent einer Sondervergütung sofort in bar auszahlen.

Der Rest der Belohnung kann erst binnen einiger Jahre fliessen, wenn sich prämierte Leistungen als dauerhaft erfolgreich erwiesen haben. Die Gesetzgeber wollen damit die Risikofreudigkeit in den Banken zügeln, die als eine Ursache der 2008 ausgebrochenen schweren Finanzkrise gilt.

Mindestens die Hälfte einer Sondervergütung muss in Mitteln gewährt werden, die vom Erfolg einer Bank abhängen – wie Aktienoptionen oder Wandelanleihen. Die Sonderzahlungen müssen ausserdem in „angemessenem“ Verhältnis zum Gehalt stehen. Konkrete Summen legt die EU dazu in ihrem ersten Gesetz aber nicht fest.

Nächster Artikel