EU-Botschafter Jones stemmt sich nicht gegen Ventilklausel

EU-Botschafter Richard Jones steht einer Anwendung der Ventilklausel gegenüber allen Mitgliedern der EU nicht mehr à priori feindlich gegenüber. Der EU-Botschafter in der Schweiz wäre zwar nicht erfreut – die rechtliche Grundlage sei aber bei Erfüllung der objektiven Voraussetzungen gegeben.

EU-Botschafter Jones möchte die Personenfreizügigkeit idealerweise nicht eingeschränkt sehen (Archiv) (Bild: sda)

EU-Botschafter Richard Jones steht einer Anwendung der Ventilklausel gegenüber allen Mitgliedern der EU nicht mehr à priori feindlich gegenüber. Der EU-Botschafter in der Schweiz wäre zwar nicht erfreut – die rechtliche Grundlage sei aber bei Erfüllung der objektiven Voraussetzungen gegeben.

Dies sagte Jones am Mittwoch in der Sendung „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens SRF.

Der Bundesrat denkt derzeit laut über eine Anwendung der Ventilklausel im Mai nach. Bei den fünfjährigen B-Bewilligungen könnte die Klausel gegenüber der EU-17 zur Anwendung kommen, sofern die Zahl der Bewilligungen zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 31. Mai 2013 die Schwelle von 56’268 überschreitet.

2012 wurden 55’430 Aufenthaltsbewilligungen des Typs B an Bürger aus Ländern der alten EU-17 erteilt. Viel fehlt also nicht mehr zum Erreichen der entscheidenden Marke – dies auch angesichts der Tatsache, dass die Zahl im Vergleich zu 2011 um 4,6 Prozent zunahm.

Diskriminierung gegenüber einzelnen Staaten

Noch im vergangenen Dezember hatte sich der EU-Botschafter in der Schweiz „not amused“ darüber gezeigt, dass die Schweiz am 1. Mai 2012 die Ventilklausel gegenüber den EU-8-Ländern Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Polen aktiviert hatte. Jones sprach von einer Diskriminierung von EU-Bürgern, da die Klausel nur für bestimmte Länder zur Anwendung kam.

Da sich die Ventilklausel nur auf die B-Bewilligungen bezog, stürzten sich die Bürger der EU-8-Staaten in der Folge auf die einjährigen Kurzaufenthaltsbewilligungen des Typs L. Die Gesuche nahmen derart stark zu, dass die Ventilklausel nun auch für die Kurzaufenthalter aufgerufen werden könnte, wenn zwischen 1. Mai 2012 und 30. April 2013 mehr als 15’218 Gesuchen entsprochen wird.

Polens Botschafter: „Entscheid wäre legal“

Polens Botschafter in der Schweiz, Jaroslaw Starzyk, äusserte sich gegenüber der „Rundschau“ ebenfalls zur möglichen Anwendung der Ventilklausel auf sämtliche EU-Staaten. Würden sich die Schweizer Politiker dazu entscheiden, so wäre dies „zumindest legal“, sagte er. Sollte die Klausel aber wieder nur gegenüber einzelnen Staaten greifen, würden sich die Polen sehr wohl „diskriminiert fühlen“.

Dies wiederum hätte Auswirkungen auf die laufenden Gespräche zwischen der Schweiz und der EU über den institutionellen Rahmen. Jene Staaten, die von einer erneuten Anwendung der Ventilklausel betroffen wären, würden eine schnelle Lösung in den Gesprächen wohl kaum unterstützen, warnte Starzyk. Und dies wäre schade, da allen voran er selbst eine ebensolche schnelle Lösung finden möchte.

EU-Botschafter Jones betonte wiederum, die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz sei sehr wichtig, und die Bestimmungen dazu sollten idealerweise nicht eingeschränkt werden.

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