Die EU-Kommission hat den steuerlichen Umgang Belgiens mit Gewinnüberschüssen einer Reihe von Grossunternehmen für illegal erklärt. Belgien müsse von 35 Konzernen insgesamt rund 700 Millionen Euro nachfordern, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Die nur bestimmten Unternehmen gewährten Steuervergünstigungen seien nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig. Die meisten der betroffenen multinationalen Unternehmen stammen aus der EU.
Belgien habe den Unternehmen «erhebliche Steuervorteile» gewährt, die als unzulässige Staatsbeihilfen bewertet würden, sagte Vestager am Montag in Brüssel. «Dadurch werden kleinere Konkurrenten, die nicht Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind, im Leistungswettbewerb benachteiligt.»
Namen von betroffenen Firmen nannte die EU zunächst nicht. Vestager sagte lediglich, es gehe «um eine grosse Vielfalt von Branchen». Dem Vernehmen nach gehören zu den Konzernen unter anderem der Brauereiriese AB InBev und der Tabakkonzern British American Tobacco.
Bis 90 Prozent weniger
Durch die seit 2005 in Belgien geltende Steuerregelung für Gewinnüberschüsse erhielten laut Kommission Unternehmen innerhalb multinationaler Gruppen die Möglichkeit, wesentlich weniger Steuern zu zahlen. Dabei wurde die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer um 50 bis 90 Prozent verringert, um den sogenannten Gewinnüberschuss auszugleichen, der auf ihre Zugehörigkeit zu einer multinationalen Gruppe zurückzuführen sein soll.
Belgiens Finanzminister Johan Van Overtveldt erklärte, die Kommissionsentscheidung entspreche den Erwartungen. Er habe deshalb bereits im Februar 2015 diese Praxis ausgesetzt, als die Kommission ihre Ermittlungen aufgenommen hatte.
Eine Rückforderung der rund 700 Millionen Euro bedeute jedoch «sehr grosse Konsequenzen» für die betroffenen Unternehmen und sei rechtlich schwierig, erklärte der Minister. Belgien werde dazu seine Position auf Grundlage «künftiger Verhandlungen» mit der Kommission festlegen. Bis diese abgeschlossen seien, schliesse seine Regierung «keine Option» aus, auch nicht einen Einspruch gegen die Entscheidung der Behörde.
Untersuchungen nach LuxLeaks
Die Kommission hatte im Februar 2015 eine Untersuchung der Praxis in Belgien angekündigt. Sie geht auch im Falle anderer Länder gegen unfairen Steuerwettbewerb vor. Im Oktober beschloss sie, dass der italienische Autobauer Fiat in Luxemburg und die US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden jeweils bis zu 30 Millionen Euro nachzahlen müssen, weil sie ungerechtfertigte Steuervorteile erhalten hatten.
Ins Rollen gebracht wurden die Überprüfungen durch die sogenannte LuxLeaks-Affäre. Dabei hatte ein internationales Recherchenetzwerk Ende 2014 über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Sie nutzten dazu Tochterfirmen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machten, und verlagerten auf sie ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten.