Das oberste EU-Gericht billigt den neuen europäischen Rettungsschirm ESM. Der ständige Fonds für Euro-Staaten in Finanznöten verstösst nicht gegen die Grundlagenverträge der EU, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.
Das Haftungsverbot, wonach ein Staat nicht für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen gerade stehen darf, werde nicht verletzt, urteilte das Gericht. Das EU-Recht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des ESM nicht entgegen.
Das Gericht wies damit die Klage des irischen Parlamentsabgeordneten Thomas Pringle zurück. Dieser hatte vor dem höchsten Gericht seines Heimatlandes unter anderem moniert, der ESM hätte nicht über eine vereinfachte Änderung des EU-Vertrages legitimiert werden dürfen.
Er ist der Auffassung, dass der ESM gegen die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Lissaboner Vertrags verstösst, wonach die Haftung für Schulden anderer Staaten verboten ist. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen im September ebenfalls gebilligt.