Der Schokoladenfabrikant Lindt&Sprüngli hat mit seinem Goldhasen eine Schlappe vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erlitten. Die höchste Instanz unterstützte die Weigerung des zuständigen Amtes, den Schoggihasen in Goldfolie mit rotem Band als Gemeinschaftsmarke einzutragen.
Für den Eintrag als Gemeinschaftsmarke fehle dem Hoppler aus Schokolade die Unterscheidungskraft. Das zuständige Gemeinschaftsmarkenamt, das EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), habe das ursprünglich richtig und fehlerfrei entschieden, teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit.
Auch die nachfolgende von Lindt&Sprüngli angerufene Instanz, das europäische Gericht, habe keinen Rechtsfehler begangen und die Verweigerung des Eintrags unterstützt, befand die höchste Rechtsinstanz bei der EU.
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Unterscheidungskraft beim angemeldeten Goldhasen nicht ausreicht. Die Vorinstanz habe sich bei dieser Auslegung auf die Anschauung der wesentlichen Verkehrskreise gestützt. Dabei seien die Branchengepflogenheiten und die Wahrnehmung durch den Konsumenten eingeflossen.
Europaweite Rechte
Eine Eintragung des Goldhasen oder anderer Schokoladentiere in Goldfolie mit rotem Band hätte es Lindt&Sprüngli erlaubt, der Konkurrenz europaweit den Vertrieb von gleichen oder ähnlichen Produkten zu verbieten.
In Österreich hatte der Kilchberger „Maître Chocolatier seit 1845“ den mit einer Konfiserie ausgetragenen erbitterten Gerichtsstreit um deren „Prachthasen“ mit rot-weisser Krawatte Ende März letztinstanzlich für sich entschieden.
Für Lindt&Sprüngli ist der Goldhoppler eines der wichtigsten Produkte. Um an seinen Erfolg anzuknüpfen produzieren die Kilchberger unter anderem auch einen Goldteddy für Weihnachten. Der Goldhase wird in Deutschland hergestellt, wo das Unternehmen sich ebenfalls gegen die Konkurrenz wehrt – bisher allerdings mit wenig Erfolg.