Der amerikanische Software-Gigant Microsoft holt sich in Europa ein weiteres Mal eine blutige Nase. Der Europäische Gerichtshof hat eine millionenschwere Kartellstrafe gegen das Unternehmen bestätigt und die Gegenargumente von Microsoft für nichtig erklärt.
Immerhin hat Microsoft im Kartellstreit mit der EU eine leichte Reduzierung des 2008 verhängten Bussgelds von 899 Mio. auf 860 Mio. Euro erreicht. Im Wesentlichen bestätigten die Richter aber die Entscheidung der EU-Kommission. Microsoft hat nun zwei Monate Zeit, gegen das Urteil anzugehen. Der Softwarekonzern kann noch die obere Kammer des EU-Gerichts anrufen.
Monopolstellung ausgenutzt
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten 2004 eine Strafe von knapp 500 Mio. Euro gegen den US-Konzern ausgesprochen, weil das Unternehmen ihre Monopolstellung ausnutzte und jahrelang zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangt hatte.
Da Microsoft nicht zahlte, wurden Bussen fällig. So verhängte die EU-Kommission im Februar 2008 ein Zwangsgeld von 899 Mio. Euro, weil die Gebühren, die Microsoft von Konkurrenten verlangte, zu hoch waren. Diese waren auf die Daten angewiesen, damit ihre Programme auf dem allgegenwärtigen Microsoft-Betriebssystem Windows laufen konnten. Insgesamt sind Microsoft von der EU wegen wettbewerbsrechtlicher Verfehlungen Strafgelder von über 1,6 Mrd. Euro aufgebrummt worden.
Gegen diese Strafzahlung zog Microsoft vor den Europäischen Gerichtshof. Das Unternehmen beschwerte sich, die EU-Kommission habe zum Beispiel nicht klar gemacht, wie hoch die Lizenzgebühren von Microsoft sein dürften.
Weiter war strittig, ob die technischen Daten von Microsoft Innovationen und damit Handelsgeheimnisse sind, die besonders schützenswert sind und damit die hohen Gebühren rechtfertigen würden. Die EU-Kommission schreibt nun in ihrem Urteil, Microsoft sei es nicht gelungen, die Feststellung der Kommission zu widerlegen, „dass 166 der 173 Technologien nicht innovativ waren“.
Ausserdem beklagte der Software-Riese, die Brüsseler Wettbewerbshüter hätten Microsoft nicht ausreichend Gehör gewährt. All diese Argumente wiesen die Luxemburger Richter zurück.
Nicht die erste Pleite vor Gericht
Einen geringen „Rabatt“ räumten das Gericht dem Software-Riesen dann aber doch ein: Die Kommission hatte ihm nämlich zeitweise erlaubt, den Vertrieb von Konkurrenz-Produkten zu beschränken. Diese Erlaubnis sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia reagierte höchst zufrieden auf den Richterspruch: „Die Forderung, dass Microsoft Informationen gegenüber seinen Mitbewerbern offenlegt hat Nutzern erhebliche Vorteile gebracht.“ Viele Programme seien sonst nie entwickelt worden.
Schon 2007 hatte Microsoft eine Niederlage vor dem Luxemburger Gericht im Streit um den Zugang zu technischen Informationen erlitten. 2009 zwang die EU-Kommission den Konzern, Nutzern die freie Wahl des Internet-Browsers einzuräumen. Seither muss Microsoft Alternativen zum hauseigenen Internet-Explorer anbieten.