Die EU-Innenminister haben am Dienstag grünes Licht für ein neues Fluggastdaten-Abkommen mit den USA gegeben. Der Vertrag verpflichtet Fluggesellschaften, 19 Datenangaben an die US-Behörden weiterzugeben.
Dazu gehören Name, Adresse, Sitzplatz-und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist. Terrorfahnder wie der US-Geheimdienst CIA können die Angaben für die Suche nach Terroristen oder Schwerverbrechern auswerten.
Deutschland skeptisch
Österreich, Deutschland und Frankreich enthielten sich der Stimme. Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich erklärte, aus deutscher Sicht sei das PNR-Abkommen „derzeit nicht zustimmungsfähig“. Unter anderem hat Deutschland Vorbehalte bei der Speicherdauer und dem Datenschutz.
Seine österreichische Kollegin Johanna Mikl-Leitner räumte ein, das Abkommen enthalte „auf alle Fälle Verbesserungen“. So führe das Abkommen zu mehr Rechtssicherheit, und die Datenspeicherdauer habe verkürzt werden können.
Daten von Flugreisenden in die USA werden nach der Vereinbarung für bis zu 15 Jahre von den US-Behörden aufbewahrt. Das Abkommen hatten die EU-Kommission und die USA im November abgeschlossen.
Kritik vom Datenschutzbeauftragten
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx äusserte allerdings Bedenken zum Abkommen. Die 15-jährige Speicherung der Daten sei „übertrieben“. Daten sollten sofort nach deren Analyse oder nach maximal sechs Monaten gelöscht werden.
Die Zweckbindung sei zudem zu weit gefasst. Fluggastdatensätze sollten nur verwendet werden, um Terrorismus oder eine gut definierte Liste von schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu bekämpfen. Die Liste der Daten sei „unverhältnismässig“ und enthalte zu viele offene Felder.
Die Schweiz hat mit den USA Anfang 2009 ein neues, unbefristetes Abkommen über die Weitergabe von Flugpassagierdaten abgeschlossen. Ein Abkommen mit Kanada von 2006 wurde „auf Zusehen“ verlängert.