Mit grossen Schockbildern will die EU junge Menschen vom Rauchen abhalten: Auf eine entsprechende Neuregelung haben sich nach zähen Beratungen in der Nacht zum Dienstag die Kommission, das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten der EU in Brüssel grundsätzlich geeinigt.
Auf Zigarettenpackungen müssen laut Neuregelung künftig abschreckende Bilder prangen, etwa von einem verfaulten Fuss oder einer schwarzen Raucherlunge.
Ausserdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie «Rauchen tötet» bedeckt sein. Das gleiche gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak – Produkte, die vor allem bei Jugendlichen beliebt sind.
Damit fielen rund 90 Prozent aller Tabakprodukte unter die neue Richtlinie, erläuterte eine Mitarbeiterin im EU-Parlament. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak reichten hingegen weiterhin einfache Warnhinweise.
Kein Vanille-Geschmack mehr in Zigaretten
Warnhinweise für Tabakprodukte sind in der EU bereits heute vorgeschrieben. Sie bedecken allerdings bisher nur 30 Prozent der Vorder- und 40 Prozent der Rückseite von Zigarettenschachteln. Besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus Tabakprodukten verbannt werden.
Das gleiche gilt für «charakteristische Aromen», die nicht nach Tabak schmecken – etwa Vanille oder Schokolade, die den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Menthol-Zigaretten sollen längerfristig ebenfalls vom Markt verbannt werden – allerdings erst nach einer Übergangsfrist von acht Jahren.
Die Neuregelung mache insgesamt «den Einstieg ins Rauchen für Jugendliche unattraktiver», betonte der der konservative Abgeordnete Karl-Heinz Florenz, der an den Verhandlungen beteiligt war.
Der Vorschlag des EU-Parlaments, auch Imitationsprodukte – wie Zigaretten aus Schokolade für Kinder – zu verbieten, fand im Rat jedoch keine Mehrheit.
E-Zigarette nicht als Medikament eingestuft
Hingegen vereinbarten die EU-Institutionen, dass die sogenannte elektronische Zigarette nicht als Medikament eingestuft wird. Damit bleibt die in einigen EU-Staaten sehr verbreitete e-Zigarette, die eine nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft, weiterhin nicht apothekenpflichtig.
Über einige Details konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden – etwa zu Vorschriften über die maximal zulässige Nikotin-Konzentration. Darüber wollen die Unterhändler am Mittwoch erneut diskutieren.
Wenn sie keine Einigung erzielen, könnte es vorerst gar keine EU-Vorschriften zu den e-Zigaretten geben, deren Auswirkungen auf die Gesundheit noch weitgehend unbekannt sind.