EU-Justizkommissarin will keine Nachverhandlungen

EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat bekräftigt, dass es im Falle einer Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» keine Nachverhandlungen zur Personenfreizügigkeit mit der EU geben wird. Der Binnenmarkt sei eine grosse Einheit, «da kann die Schweiz nicht hier oder da Rosinen picken».

EU-Justizkommissarin Viviane Reding (Archiv) (Bild: sda)

EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat bekräftigt, dass es im Falle einer Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» keine Nachverhandlungen zur Personenfreizügigkeit mit der EU geben wird. Der Binnenmarkt sei eine grosse Einheit, «da kann die Schweiz nicht hier oder da Rosinen picken».

Was die Folgen einer Annahme der SVP-Initiative gegen Masseneinwanderung sein könnten, zeigen die Aussagen von EU-Justizkommissarin Viviane Reding in einem Interview mit der «Schweiz am Sonntag». Reding betonte, dass es in einem solchen Falle keine Nachverhandlungen über die Personenfreizügigkeit geben werde.

Der Zugang zum Binnenmarkt sei nicht trennbar von den anderen Grundfreiheiten der bilateralen Verträge, sagte Reding in einem Interview mit der «Schweiz am Sonntag». Ausserdem sei die Migration keine Einbahnstrasse. So lebten etwa 430’000 Schweizerinnen und Schweizer in der EU.

Einwanderung entspricht einem Bedarf

Die hohe Einwanderung entspricht laut Ansicht der Vizepräsidentin der EU-Kommission einem Bedarf. Die Schweizer Wirtschaft könnte ohne diese Zuwanderer nicht funktionieren.

Die Angst vor langfristigen Folgen der Zuwanderung für die Sozialwerke sei unbegründet. So liege die Sozialhilfequote bei den EU-Bürgern mit 3,7 Prozent tiefer als die der Schweizer mit 4 Prozent, zitiert sie eine Untersuchung der Städteinitiative Sozialpolitik.

«In manchen Ländern sind die Sozialsysteme tatsächlich zu grosszügig», sagte Reding. Die Nationalstaaten müssten aber selber dafür sorgen, dass ihre Sozialwerke so konzipiert seien, dass kein Missbrauch stattfinde. «Manche Länder wissen sich dabei durchaus zu helfen.»

Sozialwerke vor Missbrauch schützen

So habe Belgien im vergangenen Jahr rund 5000 EU-Ausländer ausgewiesen – in Anwendung der geltenden EU-Regeln. Nach der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie könne niemand einfach einreisen und dann Sozialhilfe beantragen, sondern er müsse nach drei Monaten nachweisen, dass er seine Existenz selber sicherstellen könne.

Reding betont ausserdem, dass die meisten mobilen EU-Bürger zur Finanzierung der Sozialwerke beitrügen. «Sie bezahlen Steuern, Abgaben, Sozialbeiträge – und zwar im Durchschnitt mehr als die nationale Bevölkerung.»

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