EU-Kommission gibt grünes Licht für zwei Schweizer Steuerabkommen

Die EU-Kommission gibt für die Schweizer Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien grünes Licht. Am Dienstag erklärte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta in Brüssel vor den Medien, die Abkommen seien in „voller Übereinstimmung mit EU-Recht“.

EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta gibt den Entscheid der EU-Kommission bekannt (Bild: sda)

Die EU-Kommission gibt für die Schweizer Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien grünes Licht. Am Dienstag erklärte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta in Brüssel vor den Medien, die Abkommen seien in „voller Übereinstimmung mit EU-Recht“.

Die Arbeit der Kommission mit den beiden EU-Mitgliedstaaten bis zur Überarbeitung der Abkommen habe gezeigt, was möglich sei, wenn man gut zusammenarbeite. „So werden Resultate erzielt, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen der EU entsprechen, als auch den Mitgliedstaaten zu Gute kommen“, erklärte Semeta weiter.

Den Text zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich habe die Kommission erst am letzten Donnerstag erhalten. Dazu sei die Analyse noch im Gang. Nach einer ersten Durchsicht des Textes habe die Kommission Österreich einige Fragen zukommen lassen. Deshalb könne er noch nicht abschliessend zu diesem Abkommen Stellung nehmen.

Zwar hatte es in den letzten Wochen schon mehrmals geheissen, die EU-Kommission habe hinter den Kulissen grünes Licht für die Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien gegeben. Der offizielle Bescheid erfolgte nun aber erst am Dienstag.

EU-Kompetenzen

Als Modell will die EU-Kommission die nun gutgeheissenen Abkommen trotzdem nicht gelten lassen. Zwar dürfen die Mitgliedstaaten bilaterale Steuerabkommen aushandeln. Semeta verwies am Dienstag aber auf seinen Brief vom März, in dem er die Bereiche aufgeführt hatte, die davon ausgenommen sein müssen.

Das betreffe alle Aspekte, die auf EU-Ebene geregelt seien, die also bereits durch geltendes oder künftiges EU-Recht abgedeckt sind. „In diesem Zusammenhang sollten Mitgliedsstaaten davon absehen, mit der Schweiz oder anderen Drittländern Abkommen zu verhandeln, anzudiskutieren, zu unterzeichnen oder zu ratifizieren.“

Bereiche, welche in der Kompetenz der EU lägen, könnten nur von der EU-Kommission mit der Schweiz verhandelt werden. Das betrifft unter anderem das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU. Die Schweiz hatte sich schon früher bereit erklärt, über eine Erweiterung des Abkommens zu verhandeln.

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