EU-Kommission gibt Ungarn noch einen Monat für Verfassungsänderung

Die EU-Kommission erhöht ihren Druck auf Ungarn. Sie gibt der ungarischen Regierung noch einen Monat, um die von Brüssel geforderten Änderungen in der Verfassung anzubringen. Geschieht dies nicht, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Die EU verstärkt den Druck auf Ungarn (Bild: sda)

Die EU-Kommission erhöht ihren Druck auf Ungarn. Sie gibt der ungarischen Regierung noch einen Monat, um die von Brüssel geforderten Änderungen in der Verfassung anzubringen. Geschieht dies nicht, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Die Kommission entschied am Mittwoch, „zwei mit Gründen versehene Stellungnahme“ nach Budapest zu schicken. In den Schreiben legt die Kommission den Gegenstand von möglichen Vertragsverletzungsklagen vor dem EuGH dar.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission bei der umstrittenen Verfassungsreform Ungarns zu drei Punkten Zweifel angemeldet: An der Unabhängigkeit der Zentralbank, am Status der Justiz und der Datenschutzbehörde. Dazu forderte sie von Ungarn im Januar mittels dreier Warnbriefe „zufriedenstellende Antworten“ innerhalb eines Monats.

Zwei Problemfälle bleiben

Ausgesetzt hat die EU-Kommission nun das Verfahren im Fall der Zentralbank. Die angebrachten Korrekturen seien „befriedigend“ hiess es. Allerdings forderte EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn ein klares Bekenntnis und Beweise für die Umsetzung der versprochenen Korrekturen.

Dagegen bleibt der EU ein Dorn im Auge, dass Justizbeamte zunächst zwei Jahre früher in Rente geschickt werden sollen. Dahinter steht der Verdacht, Orban wolle 274 Staatsanwälte und Richter loswerden. In der Frage habe die EU keinerlei Kompetenz, hiess es dazu bisher in Budapest.

Gleiches gelte in der Frage des Datenschutzes. Die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten wurden stark eingeschränkt, was vom bisherigen Amtsinhaber scharf kritisiert worden war. Orban entliess diesen postwendend und besetzte den Posten neu.

Nach Aussagen von EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat die Kommission immer noch erhebliche Bedenken und Fragen, was den möglichen Verstoss gegen EU-Recht in diesen beiden Bereichen betrifft. Es sei nun „unerlässlich“, dass Ungarn reagiere und die Gesetzgebung ändere.

Bleibt Ungarn in den beiden Punkten hart, droht die Kommission mit dem nächsten Schritt im EU-Vertragsverletzungsverfahren: Dem Gang vor den EuGH in Luxemburg.

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