Die EU-Kommission nimmt die US-Fastfood-Kette McDonald’s wegen unlauterer Steuervorteile ins Visier. Nach ersten Ermittlungen sei das Unternehmen in Luxemburg durch einen sogenannten Steuervorbescheid zu Unrecht begünstigt worden,
Deswegen sei nun ein eingehendes beihilferechtliches Prüfverfahren eingeleitet worden, teilte die EU-Behörde mit. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte am Donnerstag in Brüssel, wenn McDonald’s per Steuervorbescheid bestätigt wurde, dass das Unternehmen weder in Luxemburg noch in den USA Steuern zahlen müsse, sei dies zu überprüfen.
Doppelbesteuerungsabkommen sollten die doppelte Besteuerung in den betreffenden Ländern verhindern. «Sie dürfen nicht als Rechtfertigung für doppelte Nichtbesteuerung genutzt werden», so Vestager.
Nach Angaben der EU-Kommission haben die luxemburgischen Behörden dem Unternehmen McDonald’s Europe Franchising im Jahr 2009 zwei sogenannte Steuervorbescheide ausgestellt. Sie sollen es der Fastfood-Kette seitdem ermöglicht haben, trotz hoher Gewinne keine Körperschaftsteuer zu zahlen. Allein im Jahr 2013 soll das Unternehmen einen Überschuss in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro erwirtschaftet haben.
Die Gewinne stammten aus Lizenzgebühren, die Betreiber von McDonald’s-Restaurants in Europa und Russland für die Nutzung der Marke McDonald’s und damit verbundene Dienstleistungen zahlen müssen. Neben seinem in Luxemburg befindlichen Sitz, der für die strategische Ausrichtung zuständig hat, hat McDonald’s Europe Franchising zwei Filialen: Eine in der Schweiz und eine in den USA. Die von McDonald’s Europa Franchising vereinnahmten Lizenzgebühren werden unternehmensintern an die US-Filiale transferiert.