Die EU-Kommission will die Rechte von Touristen stärken. Dazu hat sie am Dienstag in Brüssel ein neues Gesetzespaket vorgestellt, welches das geltende, gut 20-jährige Gesetz ablösen soll.
«In den Neunzigerjahren wählten die meisten Europäer für ihre Ferien ein fertiges Pauschalangebot aus einem Katalog aus und buchten die Reise in einem Reisebüro in ihrer Nähe», sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Doch die Zeiten hätten sich geändert. Nun müssten die EU-Vorschriften für das digitale Zeitalter fit gemacht werden, sagte sie weiter.
Denn heute stellen bereits 23 Prozent der Konsumenten in der EU ihre Ferien nach individuellen Bedürfnissen zusammen – mit Angeboten von verschiedenen, aber miteinander verlinkten Anbietern. Ein Beispiel: Ein Konsument bucht einen Mietwagen über dieselbe Internet-Seite, über die er auch den Flug gekauft hat.
Die aus den 1990er-Jahren stammenden, geltenden EU-Vorschriften erfassten solche Reisearrangements entweder überhaupt nicht oder in unklarer Weise, sodass weder die Konsumenten über ihre Rechte noch die Anbieter über ihre Pflichten Bescheid wüssten, hiess es seitens der EU-Kommission.
Rechtssituation heute oftmals unklar
Geht heute während den Ferien etwas schief, schieben sich Reiseveranstalter und Reisevermittler oftmals gegenseitig den Schwarzen Peter zu und keiner übernimmt die Verantwortung. Das Nachsehen hat der Kunde.
Mit der Reform der EU-Richtlinie würden nun die «Verbraucherschutzbestimmungen auch auf die 120 Millionen Verbraucher ausgeweitet, die solche individuellen Reisearrangements erwerben», schreibt die EU-Kommission.
Mit der neuen Richtlinie müssen die Kunden «in klarer und verständlicher Sprache» informiert werden, dass der Reiseveranstalter für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen verantwortlich ist. Ausserdem sind die Reisebüros Ansprechpartner bei Beschwerden.
Neu dürfen Zuschläge – wie etwa höhere Benzinpreise – lediglich zehn Prozent des Gesamtpreises betragen. Auch Preissenkungen müssen weitergegeben werden.
Konsumenten und Unternehmen sollen profitieren
Ausserdem sollen Urlauber künftig «gegen eine angemessene Entschädigung vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten» können. Eine Reise kann im Fall eines Erdbebens oder Unruhen sogar gratis storniert werden.
Bei Mängeln soll der Konsument künftig nicht nur Preissenkungen geltend machen können, sondern auch für immaterielle Schäden – wie etwa die bei Ärger entgangene Ferienfreude – Schadenersatz verlangen.
Aber auch die Unternehmen profitieren laut EU-Kommission von der neuen Regelung, da veraltete Informationsanforderungen wie die Pflicht zum Nachdruck von Katalogen abgeschafft und die grenzübergreifende Anerkennung der einzelstaatlichen Insolvenzschutzsysteme eingeführt werden soll.
Das Gesetzespakte der EU-Kommission geht nun in den dafür zuständigen Ministerrat und ins EU-Parlament. Beide müssen der neuen Richtlinie zustimmen, damit diese in Kraft treten kann.