Die EU-Länder wollen künftig aus Sicherheitsgründen die Daten von Flugpassagieren speichern. Dafür stimmte am Donnerstag in Luxemburg die Mehrheit der EU-Innenminister.
Nach dem Grundsatzbeschluss sollen die den Fluggesellschaften verfügbaren Angaben zu Passagieren auf Flügen aus Drittstaaten – so auch der Schweiz – in die EU und aus der EU hinaus künftig an die Sicherheitsbehörden weitergegeben und für fünf Jahre gespeichert werden. Nach zwei Jahren werden die Angaben in den Datenbanken jedoch anonymisiert.
Offen ist noch, ob es ein zentrales oder dezentrales Register geben wird, und wie die geschätzten Kosten von 500 Millionen Euro aufgeteilt werden.
Ob die nationalen Sicherheitsbehörden auch Passagierdaten von Flügen innerhalb der EU sammeln, soll den einzelnen Ländern überlassen werden. Deutschland und Österreich stimmten dem Mehrheitsbeschluss nicht zu, vor allem wegen Datenschutzbedenken.
Vor einer Woche hatte das EU-Parlament einem umstrittenen Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA zugestimmt. Der Vertrag erlaubt den US-Behörden zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität den Zugriff und die 15-jährige Speicherung von 19 personenbezogenen Daten von Flugreisenden in die USA. Datenschützer kritisieren das Abkommen.
Die Schweiz hat mit den USA Anfang 2009 ein neues, unbefristetes Abkommen über die Weitergabe von Flugpassagierdaten abgeschlossen. Ein Abkommen mit Kanada von 2006 wurde „auf Zusehen“ verlängert.
Inzwischen verlangen die Amerikaner auch Zugriff auf Schweizer Polizeidatenbanken und drohen damit, andernfalls für Schweizerinnen und Schweizer wieder die Visumspflicht einzuführen.