Durchbruch im jahrelangen Streit über die Abwicklung maroder Banken in Europa: Unterhändler von EU-Parlament, Mitgliedsländern und EU-Kommission einigten sich nach einer 16-stündigen Marathonsitzung auf einen Kompromiss, der der Finanzbranche höhere Lasten aufbürdet.
„Wir haben einen fairen Kompromiss erreicht zwischen Europaparlament und dem (EU-Minister)-Rat“, sagte EU-Parlamentschef Martin Schulz am Donnerstag in Brüssel. Unterhändler hatten sich zuvor auf eine zunächst provisorische Abmachung verständigt.
„Eine Einigung wurde in dieser Nacht gefunden“, sagte auch Frankreichs Finanzminister Pierre Moscovici dem Radiosender France Info. „Ich habe heute morgen sehr früh mit Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem gesprochen und ich möchte ihn beglückwünschen“, sagte Moscovici.
Abwicklungsfonds muss nach acht Jahren stehen
Ziel der einheitlichen Abwicklungsregeln ist es, dass Steuerzahler künftig bei Bankpleiten weniger zur Kasse gebeten werden – stattdessen müssen Aktionäre, Gläubiger und grosse Sparer mehr bluten.
Diese Vorgaben sind neben der gemeinsamen Aufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank die zweite Säule der Bankenunion in Europa, mit der die Finanzbranche besser vor Krisen geschützt werden soll.
Der Abwicklungsfonds soll nun in acht statt wie bisher geplant in zehn Jahren von den Banken aufgebaut werden, wie es in dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Kompromisspapier heisst. Das gilt sowohl für die Einzahlung als auch für die Vergemeinschaftung der Gelder.
Zunächst zahlen die Banken ihre Abgaben in nationale „Kammern“ des Fonds. Die Geldhäuser müssen damit in kürzerer Zeit mehr schultern, um die Zielsumme von 55 Milliarden Euro aufzubringen. Wie genau die Gebühren von den Geldhäusern ausgestaltet werden, muss noch von der EU-Kommission und den EU-Finanzministern ausgehandelt werden.
Unterhändler standen unter Zugzwang
Streit hatte es lange Zeit vor allem darüber gegeben, wer am Ende die Entscheidung treffen soll, dass eine Bank die Pforten schliessen muss. Dem nun gefundenen Kompromiss zufolge soll ein solcher Prozess in erster Linie von der EZB-Aufsicht angestossen werden. Anschliessend befasst sich das Steuerungsgremium des Fonds, das sogenannte Board, mit dem Fall.
Die EU-Kommission kann das Votum des Boards billigen oder zurückweisen und soll zudem den Ministerrat informieren. Die Abwicklung soll innerhalb von 24 Stunden eingeleitet werden, wenn EU-Kommission und Mitgliedsländer keinen Einspruch erheben. Kritiker hatten moniert, dass vorherige Vorschläge zu kompliziert waren, um im Krisenfall rasch einen tragfähigen Beschluss fassen zu können.
Nach Angaben von Parlamentariern waren die Beratungen zwischen den drei EU-Institutionen die längsten, die es je gegeben hat. Die Unterhändler standen unter Zugzwang, weil das EU-Parlament die Beschlüsse noch verabschieden muss, bevor es Mitte April vor den Europawahlen ein letztes Mal tagt. Neben dem Parlament müssen auch die Mitgliedsländer dem nun gefundenen Kompromiss noch zustimmen.