Die EU-Staaten haben sich grundsätzlich auf eine Verschärfung des EU-Waffenrechts geeinigt. Als Schengen-Mitglied muss die Schweiz dieses übernehmen. Trotz der Verschärfungen dürfen die Schweizer aber ihre Ordonnanzwaffe nach der Dienstzeit weiterhin behalten.
Die EU-Innenminister wollen die Registrierungspflicht verschärfen und den Online-Handel sowie den Besitz halbautomatischer Waffen beschränken. Künftig sollen halbautomatische Waffen für Privatleute verboten werden, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen.
Damit ist man den Jägern und Sportschützen entgegen gekommen, die gegen ein generelles Verbot protestiert hatten. Gleichzeitig wurde der ursprünglich präsentierte Vorschlag der EU-Kommission aber auch stark verwässert.
Genau aus diesem Grund sprach sich am Freitag gemäss eines EU-Diplomaten Luxemburg gegen das neue Waffengesetz aus. Aus den gegenteiligen Gründen waren auch Polen und Tschechien dagegen. Trotz dieser Nein-Stimmen wurde das neue Waffengesetz angenommen.
Mit diesen Verschärfungen reagiert die EU auf die Terroranschläge im letzten Jahr in Paris. Als nächstes müssen sich nun EU-Parlament und EU-Staaten einigen. Laut einem EU-Diplomaten ist es gut möglich, dass die neue Regelung während dieses Prozesses noch weiter verwässert wird.
Schweizer Sturmgewehr nicht betroffen
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte in der Schweiz hohe Wellen geworfen. Denn als Schengen-Mitglied muss sie das EU-Waffenrecht übernehmen.
Für grosse Verärgerung hatte der Vorschlag aus Brüssel geführt, auch halbautomatische Waffen für den Privatgebrauch völlig zu verbieten. Davon betroffen gewesen wären all jene, die nach dem obligatorischen Militärdienst ihre Ordonnanzwaffe – meistens Sturmgewehre, die von vollautomatischen zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden – behalten wollen. Das sind immerhin rund 10 Prozent.
Nach einer ersten Diskussion unter den Ministern im März wurden die Vorschläge der EU-Kommission jedoch regelrecht zerzaust. Das Verbot des Schweizer Sturmgewehrs schien gebannt.
Die EU-Kommission ging über die Bücher und präsentierte eine überarbeitete Version, die der Schweiz erneut Probleme hätte machen können.
Schweizer Offensive bei Botschaftertreffen
Im Botschafterausschuss am vergangenen Mittwoch, wo die Geschäfte für das Innenministertreffen vorbereitet wurden, hatte sich deshalb der Schweizer Vertreter nochmals richtig ins Zeug legen müssen.
Dem Vernehmen nach soll er erklärt haben, dass das Anliegen in der Schweiz möglicherweise zur Abstimmung kommen könnte. Ausserdem soll er erklärt haben, wie es bei einem Nein an der Urne formal weiter gehen wird. Dies kann im Extremfall zum Ende einer Schweizer Beteiligung an «Schengen» und «Dublin» führen.
Während «Schengen» ein barrierefreies Reisen zwischen den Schengen-Staaten garantiert, beteiligt sich die Schweiz via «Dublin» teilweise an der EU-Asylpolitik.
Gleichzeitig soll der Schweizer Vertreter im Botschafterausschuss auf die letzte Schengen-relevante Abstimmung verwiesen haben – nämlich jene 2009 über den biometrischen Pass. Dieser wurde nur ganz knapp mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Und das Thema war weit weniger kontrovers als es jenes über Waffen sein dürfte.
Schweizer Sturmgewehr nicht betroffen
Als Folge dieser diplomatischen Intervention seitens der Schweiz hat es nun einen auf die Schweiz massgeschneiderten Passus im neuen EU-Gesetz. Mit diesem wird garantiert, dass Schweizer weiterhin ihre Waffe auch nach der obligatorischen Dienstzeit behalten können. Gemäss Gesetz bleibt dies nun in Ländern erlaubt, wo es diese Tradition seit mehr als 50 Jahren gibt.
Ein Grund, warum die anderen europäischen Staaten diese Ausnahme akzeptiert haben, dürfte sein, dass ein ehemaliges Mitglied der Schweizer Armee eher nicht zur Risikogruppe der «potentiellen Terroristen» gehört.