Flugpassagiere sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auf Kurzstrecken schon ab drei Stunden Verspätung mit 300 Euro entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament in Strassburg mit grosser Mehrheit verabschiedete.
Die EU-Kommission will dagegen aus Rücksicht auf die Fluggesellschaften erst ab fünf Stunden Verspätung Entschädigungen zugestehen. Jetzt müssen sich die Abgeordneten mit den EU-Regierungen auf einen Kompromiss einigen. Vor den Europawahlen im Mai wird nicht mit einer Einigung gerechnet.
Luftverkehrsverbände nannten die Entscheidung unverantwortlich. Für Konsumenten bedeute der Entwurf des Parlaments vor allem teurere Flüge, sagte etwa Klaus-Peter Siegloch, der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.
Die Schweiz wird – wie schon in der Vergangenheit – die neuen Regelungen der EU zu den Passagierrechten übernehmen. Denn im mit der EU geschlossenen Luftverkehrsabkommen verpflichtete sich die Schweiz, das für die Luftfahrt relevante EU-Recht zu übernehmen.