In der EU wird künftig der ausserbörsliche Handel mit Derivaten stärker reguliert und vereinheitlicht. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüsste die Einigung als einen „entscheidenden Schritt“ für eine europäische Finanzmarktregulierung.
Damit sei die Ära von undurchsichtigen und dubiosen Absprachen vorbei, erklärte Barnier in einer Stellungnahme weiter. Das Geschäft mit Derivaten gilt als Hauptursache für die Finanzkrise, weil es hochgradig intransparent ist und bislang nicht reguliert war.
Am Donnerstagabend gelang es nach langwierigen Verhandlungsrunden eine Einigung im so genannten Trilog, im Gespräch zwischen den zuständigen EU-Institutionen, zu erreichen. Nun müssen noch das EU-Parlament und der Ministerrat (Vertretung der EU-Staaten), dem gefundenen Kompromiss offiziell zustimmen. Die künftige EU-Verordnung soll 2013 in Kraft treten.
Risiken einschränken
Mit den neuen Vorschriften will Brüssel den gigantischen ausserbörslichen Handel mit Derivaten (OTC-Derivate) vereinheitlichen. Risiken sollen eingeschränkt und die Marktteilnehmer zu mehr Transparenz verpflichtet werden.
So können „standardisierte“ OTC-Derivate künftig über eine zentrale Abwicklungsstelle verarbeitet werden. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Markt-Teilnehmer mit ihrer Pleite das gesamte Finanzsystem gefährden können. Ein Transaktionsregister soll bei den Derivaten zudem für Transparenz sorgen.
„Das ist ein erheblicher Fortschritt für Transparenz und Risikominderung auf dem ausserbörslichen Derivatemarkt“, sagte der Berichterstatter des EU-Parlaments, der deutsche CDU-Abgeordnete Werner Langen.
ESMA und CCP
Die Genehmigung und Aufsicht von zentralen Gegenparteien (CCP) obliegt den nationalen Aufsichtsbehörden, die der Register der EU-Aufsichtsbehörde ESMA. Die CCP sind Unternehmen, die bei einer Transaktion zwischen den Parteien stehen und sowohl als Käufer als auch Verkäufer auftreten können.
Über die CCP soll der standardisierte Derivate-Handel künftig abgewickelt werden. Das gilt aber nur für Finanzinstitute. Nicht-Finanzinstitute sollen nur dann unter diese Regulierung fallen, wenn ihre OTC-Positionen spezifische Informations- und Clearing-Grenzen erreicht.
Wenn die beratenden Gremien mit Zwei-Drittel-Mehrheit Bedenken gegen die Zulassung äussern, kann die ESMA zu einer verbindlichen Streitschlichtung angerufen werden. Das EU-Parlament setzte laut Langen durch, dass dies möglich wurde und zusätzlich dieser Teil der Regulierung einer Berichtspflicht und einer Revisionsklausel unterworfen wird.