Der EU-Gerichtshof hat die EU angewiesen, die Palästinenserorganisation Hamas von ihrer Liste mit Terror-Organisationen zu nehmen. Die Entscheidung sei aus «Verfahrensgründen» getroffen worden und nicht inhaltlich begründet, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg.
Die Aufnahme der Hamas in die EU-Terrorliste sei nicht «auf Tatsachen gestützt», die «in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden», begründete das Gericht seinen Beschluss. Vielmehr beruhe sie auf Angaben, «die der Presse und dem Internet entnommen sind».
Die EU hatte ihre Terrorliste nach den Anschlägen vom 11. September 2001 aufgelegt. Der militärische Arm der Hamas steht seit Dezember 2001 darauf, seit 2003 auch der politische Teil. Dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren. Die Hamas hatte dagegen geklagt, dass sie auf der Liste belassen wurde.
«Das ist ein Sieg für die palästinensische Sache und für die Rechte unseres Volkes», sagte Hamas-Sprecher Fausi Barhum. «Wir danken dem Europäischen Gerichtshof für die diese positive Entscheidung, der international Schritte folgen müssen, um die Unterdrückung des palästinensischen Volkes zu beenden.»
Die EU-Kommission betrachtet Hamas weiter als «terroristische Organisation». Dies sagte eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel. Der Sprecherin zufolge prüft die EU nun, ob sie Berufung gegen den Gerichtsbeschluss in erster Instanz einlegt. Sie betonte, es handle sich bei dem Urteil nicht um «eine politische Entscheidung».
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu verurteilte die Entscheidung des Gerichtshofs. Die Begründung sei nicht nachvollziehbar. «Wir rufen die Europäer auf, die Hamas umgehend wieder auf die Liste zu setzen», erklärte der Regierungschef.
Im Kielwasser der USA
Die für die Hamas in dem Verfahren tätige Anwältin warf der EU vor, ihre Liste letztlich auf Basis der Liste der US-Behörden erstellt zu haben. Dies sei nach der Entscheidung nicht zulässig, sagte Liliane Glock der Nachrichtenagentur AFP. Mit dem Beschluss seien nun auch alle Strafmassnahmen gegen den bewaffneten Arm der Hamas aufgehoben.
Die Organisation hatte ihre Klage auch damit begründet, dass sie eine «rechtmässig gewählte Regierung» sei. Als solche dürfe sie nicht auf einer Terrorliste geführt werden, da der Grundsatz gelte, dass in innere Angelegenheiten eines Staates nicht eingegriffen werden dürfe. Auf dieses Argument ging das Gericht in Luxemburg jedoch nicht ein. Etliche EU-Staaten erkennen Palästina bislang nicht als Staat an.
Das Gericht betonte, seine Entscheidung lasse die Frage unberührt, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Vereinigung sei. Die Strafmassnahmen gegen die Hamas werden dem Urteil zufolge nun noch für mindestens drei Monate aufrecht erhalten oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden ist.
Um die Sanktionen aufrechtzuerhalten, muss die EU nun innerhalb von drei Monaten nachbessern oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Islamischer Staat als Ziel
Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für «Islamische Widerstandsbewegung», das Wort selbst bedeutet «Eifer».
Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss.
Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach der Bildung einer Einheitsregierung im Juni mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.