Die EU-Minister haben am Donnerstag in Brüssel das «Horizon 2020»-Abkommen mit der Schweiz gut geheissen. Damit ist der Weg frei für die Unterzeichnung des Abkommens am (morgigen) Freitag. Bundesrat Johann Schneider-Ammann reist dazu nach Brüssel.
Das neu ausgehandelte Abkommen sieht eine Teilassoziierung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm vor. Dies gilt für den ersten Pfeiler der «universitären Spitzenforschung» von «Horizon 2020».
Obwohl das Abkommen noch nicht unterzeichnet ist, konnten sich die Forschenden aus der Schweiz ab dem 15. September bereits wieder an den prestigeträchtigen Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats beteiligen.
Beim zweiten Pfeiler «Führende Rolle der Industrie» und dem dritten Pfeiler «Gesellschaftliche Herausforderungen» wird die Schweiz weiterhin wie ein Drittstaat behandelt.
Bis Ende 2016 teilassoziiert
Die ausgehandelte Teilassoziierung gilt bis Ende 2016. Was danach kommt, hängt davon ab, wie es bei der Personenfreizügigkeit mit der EU weitergeht.
Wird eine Lösung gefunden, inklusive dem Problem mit Kroatien, können die Forschenden automatisch wieder vollständig am ganzen EU-Forschungsprogramm teilnehmen – weitere Verhandlungen mit der EU sind nicht nötig. Bleibt das Problem mit der Personenfreizügigkeit ungelöst, wird die Schweiz nur noch als Drittstaat bei «Horizon 2020» dabei sein.
9. Februar als Zäsur
Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar legte die EU-Kommission unter anderem auch die Verhandlungen mit der Schweiz über ihre Assoziierung an das EU-Forschungsabkommen «Horizon 2020» auf Eis.
Als die Schweiz später bekannt gab, die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ohne Unterzeichnung des Zusatzprotokolls anzuwenden – der Bundesrat wolle das Protokoll nach der Annahme der SVP-Initiative nicht mehr unterzeichnen – signalisierte die EU, auch wieder über «Horizon 2020» zu verhandeln.