Die EU-Staaten sollen nach dem Willen der EU-Umweltminister mehr Spielraum bei Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen bekommen. Die Minister sprachen sich am Donnerstag in Luxemburg in öffentlicher Diskussion mit grosser Mehrheit für die Neuregelung aus.
Künftig sollen Staaten unter Berufung etwa auf die öffentliche Ordnung oder sozioökonomische Gründe Anbauverbote aussprechen können. Bislang müssen die EU-Staaten nationale Verbote für europaweit zugelassene Genpflanzen mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen – das gilt als schwierig.
«Sämtliche Mitgliedstaaten haben sich für den Vorschlag geäussert, mit Ausnahme von Belgien und Luxemburg, die sich enthalten haben», sagte der griechische Umweltminister Ioannis Maniatis. Er leitete das Treffen, weil sein Land derzeit den Vorsitz der EU-Staaten hat.
Die deutsche Umweltministerin Barbara Hendricks sagte: «Jetzt erstmals ist es völlig eindeutig, dass wir auf gesicherter rechtlicher Grundlage gentechnisch veränderte Organismen nicht zulassen werden in Deutschland.»
Bevor die neuen Regeln Gesetz werden können, müssen die EU-Staaten jedoch noch mit dem EU-Parlament verhandeln.
Kritik an neuer Regelung
Umweltschützer und Grüne sowie die Gentechnikbranche sind mit den Anbauregeln unzufrieden. Sie bemängeln unter anderem, dass die Verbotsgründe zu schwammig formuliert seien.
Die Rechtssicherheit sei durch die neue Regelung nicht gegeben, sagte Leif Miller, Geschäftsführer Naturschutzbund Deutschland. Vielmehr würde der Vorschlag Klagen der Gentechnik-Unternehmen provozieren und die nationalen Anbauverbote damit kippen,
Hendricks verteidigte dagegen die Pläne: «Ich halte die Liste der Verbotsgründe für wasserfest.» Schliesslich sei nun möglich, das öffentliche Interesse als Verbotsgrund anzugeben.
Derzeit werden in Europa kaum genveränderte Pflanzen kommerziell angebaut. Nach Zahlen der EU-Kommission baut vor allem Spanien den Genmais MON 810 an.
Kommerzieller Anbau in Schweiz verboten
In der Schweiz ist der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verboten. Dies resultiert aus einer Abstimmung aus dem Jahr 2005.
Damals hatten die Stimmbürger einem Moratorium zugestimmt, das verlangte, dass in den darauffolgenden fünf Jahren keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft und in der Tierzucht verwendet werden dürfen.
Das Moratorium lief 2010 aus und wurde mehrmals verlängert – beim letzten Mal bis 2017. Der Bundesrat ist angehalten, ein gesetzliches Regelwerk für die Periode nach dem Moratorium auszuarbeiten.
Er möchte, dass die Verwendung von gentechnisch veränderten Sorten künftig nicht ausgeschlossen wird. Anfang Jahr schickte er daher eine Regelung in die Vernehmlassung, welche die Koexistenz von gentechnisch veränderten Kulturen und herkömmlichem Anbau sicherstellen soll.
Anders als beim kommerziellen Anbau sind hingegen Freilandversuche mit gentechnsich veränderten Pflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken in der Schweiz erlaubt.