Die EU-Kommission hat die geplante Fusion der Börsen in Frankfurt und London untersagt. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Damit ist das ehrgeizige Vorhaben auch im dritten Anlauf gescheitert.
Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der Deutsche Börse AG (DBAG) und der London Stock Exchange Group (LSEG) nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Die Untersuchung der Kommission zeigte, dass das Vorhaben auf den Märkten für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente ein De-Facto-Monopol geschaffen hätte.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager betonte am Mittwoch in Brüssel, die europäische Wirtschaft benötige gut funktionierende Finanzmärkte. Dies sei nicht nur für Banken und andere Finanzinstitute wichtig. Die gesamte Wirtschaft profitiere davon, wenn Unternehmen auf wettbewerbsorientierten Finanzmärkten Geld aufnehmen können.
Durch den geplanten Zusammenschluss wären die Tätigkeiten der beiden grössten europäischen Börsenbetreiber DBAG und LSEG zusammengeführt worden. Diese sind Eigentümer der deutschen, der italienischen und der britische Börsen sowie mehrerer der grössten europäischen Clearinghäuser.