Die europäische Kommission hat am Donnerstag gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren wegen seiner Asylrechtsvorschriften eingeleitet. Bereits im Juli und September hatte die Kommission den ungarischen Behörden ihre Bedenken mitgeteilt.
Diese seien mit der Antwort Ungarns nicht ausgeräumt worden, erklärte die Kommission. Daher sei das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Die ungarischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten.
Ungarn hat wegen des Flüchtlingsstroms seine grüne Grenzen geschlossen und mit einem Zaun gesichert. Zudem wurde das Asylrecht verschärft. Das Land sperrt sich auch gegen eine Aufnahmequote für Flüchtlinge, mit der die Lasten auf den Schultern aller EU-Mitglieder verteilt werden sollen.