EU verschärft Strafen für Kinderschänder und pädophile Webseiten

Mit härteren Strafen und der Löschung illegaler Webseiten geht die EU gegen Kinderpornografie im Internet vor. Das Europäische Parlament verabschiedete am Donnerstag in Strassburg eine Richtlinie, derzufolge Mitgliedstaaten Webseiten mit pädophilen Inhalten komplett aus dem Netz nehmen müssen.

Das EU-Parlament will illegale Webseiten löschen und geht damit gegen Kinderpornografie vor (Symbolbild) (Bild: sda)

Mit härteren Strafen und der Löschung illegaler Webseiten geht die EU gegen Kinderpornografie im Internet vor. Das Europäische Parlament verabschiedete am Donnerstag in Strassburg eine Richtlinie, derzufolge Mitgliedstaaten Webseiten mit pädophilen Inhalten komplett aus dem Netz nehmen müssen.

Nur dort, wo eine Löschung wegen Problemen mit ausländischen Servern nicht gelingt, soll alternativ auf eine Zugangssperre zurückgegriffen werden. Ausserdem wird der Strafenkatalog für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, ihre sexuelle Ausbeutung sowie die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz verschärft.

Zwar müssen die Mitgliedstaaten das Gesetz vor Jahresende noch durchwinken, ihre Zustimmung gilt aber als beschlossene Sache. Danach hätten sie maximal 24 Monate Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie sieht vor, vorbestraften Sexualtätern den beruflichen oder ehrenamtlichen Kontakt zu Kindern vorübergehend oder gar dauerhaft zu verbieten. Auch sollen Arbeitgeber sich über einschlägige Vergehen ihrer Bewerber informieren dürfen.

Strafen auch für Sextourismus ausserhalb der EU

Darüber hinaus sollen von EU-Bürgern begangene Sexualstraftaten auch dann juristisch verfolgt werden, wenn sie sich im Nicht-EU-Ausland ereignen. Damit wird auch Sextourismus in exotischen Ländern ein Riegel vorgeschoben.

Zudem soll auch schon die Kontaktaufnahme mit Kindern im Internet unter Strafe gestellt werden, wenn sie der Anbahnung sexuellen Missbrauches dient.

Besonders im Fokus stehen dabei Delikte von Vertrauenspersonen wie Familienmitgliedern und Lehrern sowie Vergehen an behinderten oder alkoholisierten Kindern. Wer ein Kind zur Prostitution zwingt, soll demnach mindestens zehn Jahre ins Gefängnis, auf die Produktion von Kinderpornos stünden nicht weniger als drei und für die Betrachtung pädophiler Internetseiten mindestens ein Jahr Haft.

Nach Angaben der EU-Kommission weisen Studien darauf hin, dass jedes fünfte bis zehnte Kind in Europa während seiner Kindheit sexuell belästigt wird. Schätzungen zufolge würden zudem tagtäglich rund 200 neue kinderpornografische Bilder ins Internet gestellt.

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