Schärfere Regeln gegen Defizitsünder im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts treten am (morgigen) Dienstag in Kraft. EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn sprach am Montag in Brüssel von einem „Meilenstein“ der wirtschaftspolitischen Steuerung.
Beim „Six-Pack“ geht es vor allem um eine bessere Haushaltskontrolle, die Bekämpfung makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Defizitverfahren gegen Sünder. Für die Euro-Staaten sind dabei schärfere Sanktionen vorgesehen.
Mit dem „radikalen Wechsel“ bei der Haushaltsüberwachung aller 27 EU-Mitgliedstaaten sollten auch künftige Krisen bekämpft werden können, sagte Rehn. Alle Länder mit einem übermässigen Defizit müssten ihren Haushalt in Ordnung bringen, sonst drohten Konsequenzen.
Sanktionen
Die Sanktionen sollen von der EU-Kommission „automatischer“ als bisher ausgesprochen werden können. Sie gelten als „akzeptiert“, sofern sich nicht eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht.
Defizitverfahren können nicht mehr nur dann eingeleitet werden, wenn ein Staat die Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) überschreitet. Die Kommission kann neu auch einschreiten, wenn die gesamte Staatsverschuldung über 60 Prozent liegt.
Sobald eines der 17 Euro-Länder einem Defizitverfahren unterzogen wird, kann die EU-Kommission eine nicht verzinste Einlage in der Höhe von 0,2 Prozent des BIP einziehen.
Das Geld kann als Strafe einbehalten werden, wenn das verwarnte Land die Empfehlungen der Kommission zur Defizitreduktion nicht befolgt. Das Bussen-Geld fliesst dann in den aktuellen Euro-Rettungsschirm (EFSF), später in den permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Möglich ist künftig auch ein Verfahren „wegen exzessiver makroökonomischer Ungleichgewichte“. Das kann die EU-Kommission einleiten, wenn EU-Länder bei gewissen wichtigen Wirtschaftsangaben stark von anderen Mitgliedstaaten abweichen.
Werden die empfohlenen Massnahmen nicht befolgt, kann die Kommission bei den Euro-Staaten erneut eine nicht verzinste Einlage einziehen, hier in der Höhe von 0,1 Prozent des BIP. Das Geld kann bei wiederholter Missachtung der vorgeschlagenen Massnahmen ebenfalls als Busse behalten werden.