Ein rezeptpflichtiges Arzneimittel kostet in Deutschland überall gleich viel. Grund ist die gesetzlich festgelegte Preisbindung. Dies verstösst nach einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs (EuGH) aber gegen EU-Recht.
Die Regelung sei eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Sie könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren.
Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet. Danach können Hersteller zwar den Preis ihrer Medikamente festlegen. Die Apotheken dürfen aber nur einheitliche Aufschläge berechnen.
Die Preisbindung soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem dazu führen, dass Patienten «in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen».
Ausserdem soll sie verhindern, dass Medikamente zu teuer und Krankenkassenbeiträge unbezahlbar werden. Schliesslich soll die Regelung helfen, auch in entlegenen Regionen die Versorgung durch Apotheken zu gewährleisten.
Die Apotheker hatten mit Spannung auf das Urteil gewartet. Der Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Reiner Kern, hatte davor gewarnt, dass sich Versandhändler «die Rosinen rauspicken» und Vor-Ort-Apotheken zu stark unter Druck setzen könnten.