EuGH sieht Gibraltar und Grossbritannien als eine Einheit

Kurz vor dem Beginn der Brexit-Verhandlungen hat der Europäische Gerichtshof die Autorität Grossbritanniens in dessen Überseegebiet Gibraltar gestärkt.

Blick auf den berühmten Felsen von Gibraltar.

Kurz vor dem Beginn der Brexit-Verhandlungen hat der Europäische Gerichtshof die Autorität Grossbritanniens in dessen Überseegebiet Gibraltar gestärkt.

Die Luxemburger Richter urteilten am Dienstag, dass Gibraltar und das Vereinigte Königreich hinsichtlich des Dienstleistungsrechts in der EU als eine Einheit zu betrachten sind. Dies ergebe sich unter anderem aus der im Unionsrecht anerkannten Bande zwischen dem Königreich und Gibraltar, hiess es zur Begründung.

Verlierer in dem Verfahren sind in Gibraltar ansässige Glücksspielanbieter. Sie wollten durch eine Klage verhindern, dass sie auf Geschäfte mit Spielern aus Grossbritannien eine Abgabe entrichten müssen. Die Steuerregelung verstosse gegen den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit in der EU, lautete ihre Argumentation.

Um überhaupt Aussicht auf Erfolg haben zu können, hätte der Europäische Gerichtshof allerdings entscheiden müssen, dass der Dienstleistungsverkehr zwischen Gibraltar und dem Vereinigten Königreich als Handel zwischen zwei Mitgliedstaaten zu behandeln ist. Dazu gibt es nach Auffassung der Richter allerdings keinen Grund.

Das Urteil war auch wegen des geplanten EU-Austritts Grossbritanniens mit Spannung erwartet worden. Über den Brexit soll es in der kommenden Woche erstmals offizielle Gespräche geben. Gibraltar an der Südspitze Spaniens gehört seit Anfang des 18. Jahrhunderts zu Grossbritannien, verwaltet sich allerdings in den meisten Politikbereichen selbst.

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