Euro Disney muss Geldstrafe wegen Ausspähung von Bewerbern zahlen

Wegen der Ausspähung tausender Mitarbeiter und Stellenbewerber ist der Vergnügungspark Euro Disney bei Paris zu einer Geldstrafe von 150’000 Euro verurteilt worden. Ein Gericht in Meaux bei Paris setzte am Donnerstag aber die Hälfte des Bussgelds zur Bewährung aus.

Übergrosse Disney-Figuren im Euro Disney in Paris (Archiv) (Bild: sda)

Wegen der Ausspähung tausender Mitarbeiter und Stellenbewerber ist der Vergnügungspark Euro Disney bei Paris zu einer Geldstrafe von 150’000 Euro verurteilt worden. Ein Gericht in Meaux bei Paris setzte am Donnerstag aber die Hälfte des Bussgelds zur Bewährung aus.

Ein Sprecher von Euro Disney sagte, das Unternehmen nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Er erinnerte allerdings daran, dass der Freizeitpark die illegalen Praktiken bereits 2004 beendet habe, die ausschliesslich zur Sicherheit von Euro Disney eingeführt worden seien.

Der Fall ähnelt dem beim Möbelhaus Ikea Frankreich, das sich ebenfalls illegal personenbezogene Daten von Angestellten und Bewerbern verschafft hatte. Euro Disney hatte zwischen 1997 und 2004 mit zwei ehemaligen Polizisten zusammengearbeitet, die bei einem privaten Sicherheitsdienst tätig waren.

Sie beschafften dem berühmten Freizeitpark tausende Informationen aus vertraulichen Datenbanken von Polizei, Justiz und Einwanderungsbehörden. Dafür sollen sie von dem Unternehmen über die Jahre mehrere hunderttausend Euro erhalten haben.

Mit «Terrorismus-Risiko» gerechtfertigt

Euro Disney wurde in dem Verfahren unter anderem die Entwendung personenbezogener Daten und Verletzung des Berufsgeheimnisses vorgeworfen. Die an der Praxis beteiligten ehemaligen Polizisten wurden zu sechs und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu Geldstrafen von 3000 und 4000 Euro verurteilt.

Ein ehemaliger leitender Angestellter von Euro Disney hatte die Praxis mit dem «Terrorismus-Risiko» und der Angst vor Kinderschändern gerechtfertigt. Das Unternehmen hatte 2004 selbst die Justiz eingeschaltet.

Die damalige Direktion versicherte, sie habe erst zu diesem Zeitpunkt von dem Vertrag erfahren, den die frühere Unternehmungsleitung mit dem Sicherheitsdienst abgeschlossen hatte. Die Verantwortlichen wurden aber nicht gefeuert; so ist der Sicherheitschef von damals auch heute noch im Dienst.

Nächster Artikel