Euroairport stellt strengeres Regime 2014 in Aussicht

Der Flughafen Basel-Mülhausen stellt ein strengeres Lärmschutz-Regime für die Nacht spätestens ab Sommer 2014 in Aussicht. Der Verwaltungsrat habe am 8. März 2013 einen eigenen Entscheid von 2010 in dieser Sache bestätigt, teilte der Flughafen am Donnerstag mit.

(Bild: GEORGIOS KEFALAS)

Der Flughafen Basel-Mülhausen stellt ein strengeres Lärmschutz-Regime für die Nacht spätestens ab Sommer 2014 in Aussicht. Der Verwaltungsrat habe am 8. März 2013 einen eigenen Entscheid von 2010 in dieser Sache bestätigt, teilte der Flughafen am Donnerstag mit.

Anlass für die Beschluss-Bestätigung sei eine nach EU-Recht für geplante Lärmschutzmassnahmen notwendige Studie, die 2012 durchgeführt worden sei. Konkret sollen laut EuroAirport (EAP) künftig «laute Flugzeuge in den sensiblen Nachtstunden und an Sonntagen und gemeinsamen Feiertagen verboten» werden.

Definitionsgemäss verboten würden zwischen 22 und 6 Uhr jene Flugzeuge, die den so genannten «Kapitel-3-Lärmgrenzwert» nicht «um mindestens 10 EPNdB unterschreiten»; dieser Wert sei sogar strenger als 2010 beschlossen. Sonntags und Feiertags zwischen 22 und 09 Uhr verboten würden Flugzeuge mit einem «Überflugwert» ab 97 EPNdB.

Die Einheit EPNdB (Effective Perceived Noise Decibel) stelle den äquivalenten gleichförmigen Lärmpegel während zehn Sekunden mit der Schallenergie dar, die der lautesten Phase beim Vorbeifliegen entspreche. Beim «percieved noise» würden die störendsten Frequenzen am stärksten berücksichtigt; der Wert sei so höher als der in dB(A) gemessene.

Mit der Studie vom vergangenen Jahr, die auf der Flughafenwebsite publiziert werde, habe dies der französische Verkehrsminister nun per Erlass in die Wege leiten können. So könnten nun die Betriebsbedingungen am EAP angepasst und deren Nichteinhaltung sanktioniert werden.

Bereits in Kraft seien zwei andere Lärmschutzmassnahmen am EAP: eine Gebührenerhöhung während der Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen sowie die Ablehnung nicht geplanter Flüge zwischen 23 und 06 Uhr ausser in Notfällen.

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