Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie abgelehnt. Sowohl das geplante Verbot von Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten seien rechtens, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Neben Polen hatten mehrere Tabakunternehmen gegen strengere Vorschriften für Tabakprodukte geklagt. Es ging dabei unter anderem um das künftige Verbot von Aromen in Zigaretten, Werbebeschränkungen für elektronische Zigaretten und die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie in britisches Recht.
Der Gerichtshof wies auch die Klage gegen einheitliche Packungen ohne Werbung zurück. Geklagt hatten Philip Morris International, British American Tobacco, Japan Tobacco International und Imperial Brands.